Sicher im Ehrenamt: Tipps für den richtigen Versicherungsschutz rund ums soziale Engagement
Dezember 2011 | Ehrenamtliches Engagement äußert sich in vielerlei Aktivitäten. Das reicht von Tätigkeiten bei Wohlfahrtsverbänden oder beim Katastrophenschutz, im Sport- oder im Gesangsverein, in der Kirchengemeinde oder im Umweltschutz.
Ebenso vielfältig sind jedoch auch die Risiken der ehrenamtlichen Tätigkeit – und damit die Fragen nach dem richtigen Versicherungsschutz.
Die Bedeutung des freiwilligen Einsatzes von Bürgern in Deutschland ist hoch: Mehr als 21 Prozent aller Bundesbürger engagieren sich ehrenamtlich für die Allgemeinheit. Über ihren Versicherungsschutz im Ehrenamt machen sich die meisten jedoch keine Gedanken. Dabei kann es in vielen Situationen auch bei der ehrenamtlichen Tätigkeit zu unvorhersehbaren Zwischenfällen kommen. Und durch Unachtsamkeit oder Missgeschick kann schnell ein Schaden entstehen.
Über Haftungs- und Unfallrisiken sowie den Versicherungsschutz im Ehrenamt herrscht bei den Beteiligten jedoch oft Unklarheit. Wer sich für ein freiwilliges Engagement entscheidet, sollte auf jeden Fall klären, durch wen und in welchem Umfang Versicherungsschutz gewährleistet wird. Sei es über den privaten Versicherungsschutz, den Träger der ehrenamtlichen Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung. Die gesetzliche Haftpflicht macht auch für die ehrenamtliche Tätigkeit keine Ausnahme, das heißt, auch der ehrenamtlich Tätige haftet mit seinem gesamten Vermögen. Lücken im Versicherungsschutz können daher schwerwiegende Folgen haben.
Haftpflichtversicherung des Trägers der ehrenamtlichen Arbeit
Wenn ehrenamtlich Tätige einen sogenannten Drittschaden verursachen, haften sie selbst im Normalfall nur eingeschränkt. Meist besteht Versicherungsschutz über die jeweiligen Einrichtungen (zum Beispiel über eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung) oder über die öffentliche Hand. Allerdings bietet eine solche Versicherung häufig nur eingeschränkten Schutz – oft mit geringen Deckungssummen oder mit hohem Selbstbehalt.
Private Haftpflichtversicherung
Ein alltäglicher Fall illustriert dies: Zum Beispiel beschädigt ein Mitglied in einem Sportverein während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus Unachtsamkeit die Brille eines Zuschauers. Der Geschädigte fordert den Ersatz des Schadens. Ehrenamtlich Engagierte sollten sich daher rechtzeitig mit der Frage zum Versicherungsschutz befassen, denn auch sie werden mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert.
Um freiwillig Engagierte in diesen Fällen umfassend abzusichern, bietet HDI-Gerling im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung bereits über das Paket „Basis“ Versicherungsschutz für Ehrenamtliche. Im Schadenfall haftet HDI-Gerling bis zu einer Schadenshöhe von 15 Millionen Euro bzw. im Rahmen des „Rundum-Sorglos“-Pakets bis 50 Mio. Euro. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, zum Beispiel in der Kranken- und Altenpflege, in Vereinen, Bürgerinitiativen oder in Sportvereinen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfälle sind auch im Ehrenamt schnell passiert. In vielen Fällen sind ehrenamtlich Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt beispielsweise für Freiwillige bestimmter Organisationen wie der Caritas, der Diakonie und anderer Wohlfahrtsverbände oder auch für Tätige in Betriebsräten und ehrenamtlichen Gemeinderäten.
Verletzt sich z. B. ein ehrenamtlicher Betreuer einer Aus- und Fortbildungsstätte bei einem Sturz auf dem Weg zum Ehrenamt, kann das trotzdem weitreichende Folgen für ihn haben. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind oft sehr begrenzt. So wird zum Beispiel eine Minderung der Erwerbsfähigkeit erst ab einem Grad von 20 Prozent berücksichtigt.
Private Unfallversicherung
Die ehrenamtliche Tätigkeit in anderen Institutionen, beispielsweise in Sportvereinen oder Jugendclubs, ist in der Regel jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Hier besteht die Möglichkeit, dass der Verein eine Gruppenunfallversicherung für die ehrenamtlich tätigen Personen abschließt. Eine weitergehende Absicherung bietet jedoch die private Unfallversicherung. Sie leistet bei Unfällen rund um die Uhr und in allen Lebensbereichen. Im Produktangebot von HDI-Gerling kann der Versicherungsschutz bedarfsgerecht gewählt werden, sodass es bei einem Schaden keine bösen Überraschungen gibt.
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