Neue Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge 2012

Dezember 2011 | Die sogenannten Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr neu ermittelt. Sie bestimmen, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung zu zahlen sind.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Die neuen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung werden 5.600 Euro/Monat (West) und 4.800 Euro/Monat (Ost) betragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert dabei das Maximum, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, bleibt somit beitragsfrei.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Sie beträgt im Jahr 2012 für alle Versicherten 45.900 Euro jährlich. Dies entspricht 3.825 Euro monatlich.

Bundeseinheitlich besteht 2012 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Bruttolohn von 50.850 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Wer darüber kommt, kann freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Exkurs zur Bezugsgröße Einkommensentwicklung

Grundlage der Werte für 2012 ist die Einkommensentwicklung in Deutschland des vergangenen Jahres.

Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung von Bedeutung. Beispiele sind unter anderem die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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