Scheinsozietät – Haftungsgefahren für die Anwaltschaft
April 2010 | In der anwaltlichen Praxis ist seit geraumer Zeit die Tendenz zu beobachten, durch eine möglichst hohe Anzahl von Berufsträgern auf dem Briefkopf, die Nennung zusätzlicher Standorte oder die Kenntlichmachung einer interprofessionellen Zusammenarbeit mit bspw. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Patentanwälten eine besondere Außenwirkung zu erzielen.
Risiken für Existenzgründer in der Anwaltschaft
Insbesondere bei jüngeren Existenzgründern handelt es sich bei derartigen „Kooperationen“ (§ 8 BORA) nicht zwingend um eine gemeinschaftliche Berufsausübung sondern eher um eine lose, vor allem unter werblichen Aspekten initiierte Form der Zusammenarbeit.
Eine echte gemeinschaftliche Mandatsbearbeitung, die auch eine Verteilung der Gewinne auf alle Berufsträger erlaubt, findet hierbei nicht notwendigerweise statt, so dass im Regelfall die unterschiedlichen Berufsträger eigenständige Mandatsverträge schließen.
Liegt nun eine Kooperation im o.g. Umfang vor, ist die Entstehung einer sogenannten „Scheinsozietät“ mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen möglich.
Lesen Sie hier alle Details (PDF, 41 KB).
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