Arztpraxis & Haftung – welche Versicherungsform ist zu empfehlen?
Dezember 2009 | Der Strukturwandel im Gesundheitssystem fordert insbesondere bei neuen ärztlichen Unternehmensformen angepasste Versicherungslösungen. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und nicht zuletzt das Wettbewerbsstärkungsgesetz haben die Grundlagen zu einem tiefgreifenden Umbau der ärztlichen Versorgung in Deutschland gelegt.
Folgende Versicherungen sind für die neuen Praxisformen erforderlich:
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Gemäß GKV-Modernisierungsgesetz sind neben Vertragsärzten und ermächtigten Krankenhausärzten auch medizinische Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Der Behandlungsvertrag entsteht zwischen dem Patienten und dem MVZ, nicht direkt mit dem behandelnden Arzt. Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte konkret auf das MVZ zugeschnitten werden, Standardlösungen sind wenig sinnvoll. - Teilberufsausübungsgemeinschaften (TGP)
Teilberufsausübungsgemeinschaften (TGP) beschränken sich im Rahmen von
§ 33 Absatz 3 Satz 2 der Ärzte-Zulassungsverordnung auf einzelne ärztliche Leistungsbereiche. Der Behandlungsvertrag wird in der Regel mit der Teilberufsausübungsgemeinschaft und nicht mit den behandelnden Ärzten direkt geschlossen. Aufgrund der eigenen Rechtsform der TGP wird hier meist eine neue Form der Berufshaftpflicht-Versicherung erforderlich. - Integrierte Versorgung
Die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte oder weiterer berechtigter Beteiligten sollte eine einheitliche Deckungssumme und Maximierung je Versicherungsjahr sowie ein inhaltlich identisches und aktuelles Bedingungswerk enthalten. Im Gesellschaftsvertrag sollte eine exakte Abgrenzung der Tätigkeiten und Leistungen für jeden Arzt erfolgen. Ziel muss sein, für den Patienten ganz offensichtlich erkennbar zu machen, ob der Behandlungsvertrag mit allen Beteiligten (Ärzten) zustande kommt oder nicht. - Gemeinschaftspraxen (GP)
Hier werden die Patienten gemeinschaftlich behandelt; nicht der einzelne Arzt, sondern die Arztgemeinschaft liquidiert. Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung für Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag. - Praxisgemeinschaften
Ziel ist, die Praxisräumlichkeiten, Personal und Einrichtungen gemeinschaftlich zu nutzen. Die Behandlung von Patienten erfolgt dagegen nicht gemeinschaftlich; jeder Arzt liquidiert nur für eigene Rechnung. Der Behandlungsvertrag wird mit dem einzelnen Arzt geschlossen, es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung aus der Behandlung der Patienten. - Partnerschaftsgesellschaften
Das Recht der Partnerschaften ist im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt. Die Partnerschaft ist demnach eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich Angehörige freier Berufe zur Berufsausübung zusammenschließen können. Das PartGG schafft die Möglichkeit, gegenüber dem Patienten die Haftung auf einzelne Partner zu beschränken.
Fazit
Passende Lösungen von HDI-Gerling sorgen für eine umfassende Absicherung gegen Haftpflichtansprüche, gerade auch bei veränderter und untereinander vernetzter Praxisform. Als ein führender Heilwesen-Versicherer bietet HDI-Gerling eine optimale Lösung für die Absicherung von Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, medizinischen Einrichtungen mit dem Geschäftsmodell der Integrierten Versorgung sowie medizinischer Versorgungszentren. Ein Spezial- Deckungskonzept sieht für medizinische Versorgungszentren eine Deckungssumme von 5.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden mit einer 3-fachen Maximierung im Versicherungsjahr vor. Das Standard-Deckungskonzept für freiberuflich tätige Leistungserbringer außerhalb der Organisationsform „MVZ“ sieht hingegen eine Deckungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden mit einer 2-fachen Maximierung im Versicherungsjahr vor. Hohe Beratungsqualität garantiert HDI-Gerling durch mehr als 30 Jahre Erfahrung im Gesundheitssektor.
Für die Entwicklung der modernen Produktpalette kann HDI-Gerling auf die Expertise seiner Kooperationspartner aus den Bereichen Medizin-, Vertrags- und Sozialrecht sowie Steuer- und Wirtschaftsberatung für Ärzte zurückgreifen. Darüber hinaus engagiert sich HDI-Gerling im interdisziplinären Health-Care-Netz des neuen Gesundheitsmarktes und ist Ausrichter des HDI-Gerling Health-Care-Forums, das den wichtigsten Meinungsführern der Branche eine jährlich wiederkehrende Plattform zum Gedankenaustausch bietet.
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