Gesetzliche Versorgung – Vater Staat alleine sichert den Lebensstandard nicht

Februar 2010 | Ein Unfall oder eine Krankheit zählt zu den Lebensrisiken, die man nie ausschließen kann. Besonders schlimm ist es, wenn der Betroffene dann seinen Beruf aufgeben muss. Noch schlimmer: wenn er für diesen Fall nicht ausreichend vorgesorgt hat. Sich auf Vater Staat zu verlassen, ist längst ein Trugschluss. Denn die gesetzliche Versorgung reicht alleine nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung:

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) erbringt in solchen Fällen Leistungen in Form der zweistufigen Erwerbsminderungsrente. Die Anspruchsvoraussetzungen auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind jedoch hoch:


Durchschnittliche Rentenansprüche

Wissen Sie, welche Leistungshöhe Sie im Fall der Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können? Die durchschnittlich gezahlten Rentenhöhen bei halber oder voller Erwerbsminderung sprechen für sich.


Die Grafik zeigt deutlich, dass mit der Erwerbsminderungsrente allein der Lebensstandard in vielen Fällen nicht gehalten werden kann.

Berufsunfähigkeits-Absicherung - gerade für jüngere Leute

Besonders Berufseinsteiger trifft eine Erwerbsminderung hart: In den ersten fünf Jahren haben sie keinerlei Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahme: Arbeitsunfall). Und: Gesetzlich Versicherte, die ab dem 02.01.1961 geboren sind, können auch als hoch ausgebildete Fachkräfte auf Tätigkeiten mit geringerer Qualifikation, z. B. als Pförtner, verwiesen werden.

Kann ich überhaupt berufsunfähig werden?

Wann ein Versicherter mit seinem individuellen Tätigkeitsprofil berufsunfähig ist, kann schwer konkret vorherbestimmt werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Krankheitsursachen auf, die in den letzten Jahren zu Erwerbsminderungsleistungen aus der GRV führten. Und diese Erkrankungen können jeden jederzeit treffen:


Versorgungsdefizite: Mit welchem Rentenanspruch haben Sie zu rechnen?

Seit Beginn des Jahres 2005 beantwortet Ihnen diese Frage Ihr Rentenversicherungsträger unaufgefordert. Sie erhalten von ihm alljährlich eine aktuelle Renteninformation, wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt haben.

Einen Überblick geben die nachfolgenden Beispiele.


Reicht Ihr aktueller Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus, wenn Sie nicht mehr arbeiten können? Höchstwahrscheinlich nicht: Denn dann müsste Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mindestens Ihrem heutigen Nettoverdienst entsprechen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass Ausgaben für medizinische Mittel oder z.B. Umbaumaßnahmen am Eigenheim, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zusätzlich belasten würden. Also entweder müssten Sie und Ihre Angehörigen sich erheblich einschränken oder Sie sorgen rechtzeitig durch Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Allgemeine Statistiken im Internet

Die Deutsche Rentenversicherung BUND (www.deutscherentenversicherung.de) bietet zu diesem und zu weiteren Themen Informationen aus verschiedenen fachlichen Bereichen an.

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