Mehr Geld im Portemonnaie
Februar 2010 | Das Finanzamt erkennt ab 2010 höhere Abzugsbeträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren. Die gute Nachricht ist: Sie können in Zukunft Ihre Beiträge zur Krankenversicherung deutlich besser absetzen als bisher.
Verborgen ist diese schöne Botschaft im „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“. Damit hat der Gesetzgeber eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes fristgerecht umgesetzt. Das höchste deutsche Gericht hatte entschieden, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit sie der Sicherung der Existenz dienen, steuerfrei gestellt werden müssen.
So viel können Sie absetzen
Während im Rahmen der alten Regelung die Versicherungsbeiträge insgesamt nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen absetzbar waren, können ab 2010 die Beiträge der Pflegepflichtversicherung in vollem Umfang und die Beiträge zur Krankenversicherung bis zu der Höhe der Beiträge, die für einen Basisschutz zu erbringen sind, steuerlich geltend gemacht werden. Der Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitnehmern und Beitragsrückerstattungen sind natürlich wie bisher abzuziehen, vereinbarte Selbstbehalte werden nicht berücksichtigt. Zudem können auch die Beiträge des Ehepartners, des Lebenspartners oder die der Kinder steuerlich geltend gemacht werden.
Basisschutz und nicht begünstigte Mehrleistungen
Die Aufteilung der Beiträge erfolgt nach dem steuerlich begünstigten Basisschutz und den nicht begünstigten Mehrleistungen wie z. B. Heilpraktikerleistungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, Mehrleistungen für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie. Die Abschläge für nicht begünstigte Mehrleistungen sind brancheneinheitlich geregelt und in der „Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung“ (KVBEVO) definiert. Der Kooperationspartner von HDI-Gerling, die DKV Deutsche Krankenversicherung AG, sendet ihren Kunden alle wichtigen Informationen im Januar 2010 zu.
Sonstige Beiträge
Die Beiträge für Versicherungsleistungen, die über den steuerlich begünstigten Basisschutz hinausgehen sowie die Beiträge für z. B. Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen können dann im Rahmen der „Weiteren und sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ (hierunter fallen auch die Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen) steuerlich abgesetzt werden, soweit die neuen Höchstbeträge nicht bereits durch die Beiträge eines begünstigten Basisschutzes ausgeschöpft werden.
Status | Höchstbeitrag alt | Höchstbeitrag ab 2010 |
nicht selbstständig, ledig | 1.500 EUR | 1.900 EUR |
nicht selbstständig, verheiratet | 3.000 EUR | 3.800 EUR |
selbständig, ledig | 2.400 EUR | 2.000 EUR |
selbständig, verheiratet | 4.800 EUR | 5.600 EUR |
Sehen Sie sich dazu auch unser Berechnungsbeispiel an!
Das ist Ihnen viel zu kompliziert?
Wir helfen Ihnen natürlich. Lassen Sie sich beraten.
Bei der DKV krankenversicherte Kunden erhalten voraussichtlich im Januar 2010 eine Bescheinigung über die abzugsfähigen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge zum 1. Januar 2010. Diese Bescheinigung kann dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden, damit dieser die Beiträge sofort beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen kann.
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