CLIC – Mehr Sicherheit für IT-Freiberufler
Februar 2010 | Softwarefehler, Ausfall von Providern oder versehentliches Löschen von Daten gehören trotz aller Sorgfalt für IT-Dienstleister oft zum Alltag dazu. Umso verwunderlicher scheint das Ergebnis einer aktuellen Umfrage im IT-Sektor: Fast 40 Prozent der kleineren IT-Unternehmen oder Softwarehersteller verfügen über keinen Versicherungsschutz für IT-Vermögensschäden.
Die Anforderungen steigen
Bei der Implementierung einer Software zur Steuerung des Warenbestandsystems eines Großlagers wurden Datensätze aus dem Altsystem fehlerhaft übertragen. Aktuelle Anpassungen von Warenlieferungen wurden gar nicht erfasst. Mit hohem Aufwand mussten die tatsächlichen Warenströme manuell ermittelt werden. Es entstand ein Vermögensschaden in Höhe von rund 95.000 EUR.
Schadenfälle wie dieser, sind heutzutage nicht selten. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Insbesondere die hohen Arbeitsanforderungen an Softwarehersteller, Zeitdruck und heterogene Systemlandschaften sind nur einige Aspekte, die zu steigenden Schadenersatzforderungen führen.
Noch immer gehen viele IT-Freiberufler davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Dienstvertrag ausreichen, um sich vor Schäden durch fehlerhafter Softwareentwicklung, Serverwartung, Datensicherung oder Web-Hosting zu schützen.
Die tägliche Schadenpraxis zeigt jedoch, dass Haftungsausschlüsse in den AGB vor Gericht oft nicht standhalten. Im Gegenteil, eine zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung, konfrontiert auch die IT-Freiberufler mit Ansprüchen auf Schadenersatz bei fehlerhaften Tätigkeiten oder Unterlassungen, die auf einem Dienstvertrag basieren. Hierunter fallen zum Beispiel Beratungsfehler, Programmierfehler oder Virenschäden.
Will der Freiberufler nicht mit seinem Privatvermögen haften – was er bei fehlender
Absicherung tut – ist eine IT Haftpflichtversicherung zwingend nötig. Diese bietet
Schutz vor Schadenersatzzahlungen an Kunden und Auftraggeber. Zudem erstattet sie auch gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur sogenannten Abwehr bei unbegründeten oder überhöhten Schadenersatzforderungen – das bedeutet eine passive Rechtsschutzfunktion.
Eine optimale Absicherung der berufsspezifischen Anforderungen und Risiken im IT-Bereich sind unerlässlich. Die HDI-Gerling CLIC-Police bietet durch Versicherung aller IT-typischen Vermögensschadenrisiken ein hohes Maß an Schutz und Service. Fordern Sie am besten noch heute ein passendes Angebot an. Wir beraten Sie gerne.
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