D&O – Versicherungsschutz für den Mittelstand
Februar 2010 | Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens treffen Sie täglich eine Vielzahl von Entscheidungen, die häufig ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Dabei gilt es, eine stetig zunehmende Zahl an Einflussgrößen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Entsteht dem Unternehmen ein finanzieller Schaden, wird heutzutage nicht selten der Geschäftsführer in die Pflicht genommen.
Schadenersatzansprüche sind keine Seltenheit mehr
In der betrieblichen Praxis führt die zunehmende Komplexität immer häufiger dazu, dass einzelne Entscheidungen außer Acht gelassen bzw. nur unzureichend berücksichtigt werden.
Losgelöst davon, ob es sich tatsächlich um ein pflichtwidriges Verhalten oder eine Entscheidung im Rahmen des unternehmerischen Ermessensspielraum handelt: Die Bereitschaft, hieraus Haftpflichtansprüche geltend zu machen, ist in Deutschland gestiegen. Die folgenden Beispiele aus der Praxis zeigen, wie umfangreich sich die Risikosituation inzwischen darstellt.
- Ihnen als Geschäftsführer wird vorgeworfen, bei deutlich ungenügender Auslastung der Fertigungskapazitäten infolge von Auftragsmangel pflichtwidrig nicht rechtzeitig reagiert und es versäumt zu haben, durch Kurzarbeit nach den gesetzlichen Möglichkeiten Kostenentlastungen zu schaffen. Für den Schaden in Form unnötiger Lohnkosten in Höhe eines sechsstelligen Euro-Betrages verlangt die Gesellschaft von Ihnen persönlich Schadenersatz.
- Als Geschäftsführer haben Sie vor einem halben Jahr den Kauf einer Fertigungsmaschine veranlasst. Nachdem Sie das Unternehmen verlassen haben, wurden kostspielige Nachbesserungen erforderlich, da die Anlage die betrieblichen Anforderungen nicht erfüllt. Für den entstandenen Schaden werden Sie von Ihrem Nachfolger nun haftbar gemacht.
- Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung wurden nicht ordnungsgemäß an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Die betroffenen Behörden machen die Ansprüche gegen Sie jetzt auf gerichtlichem Wege geltend.
- Im Zuge einer Umfinanzierungsmaßnahme kündigen Sie als Geschäftsführer einer GmbH vorzeitig ein langfristiges Darlehen der Gesellschaft, um bei einer anderen Bank zu wesentlich günstigeren Zinskonditionen neu abzuschließen. Später stellt sich heraus, dass die Gesamtkosten der Umfinanzierung den erzielten Zinsvorteil erheblich übersteigen. Die Gesellschafter verlangen Schadenersatz, weil nach Ihrer Auffassung nicht alle Vor- und Nachteile ausreichend abgewogen und vermeintlich erkennbare Risiken nicht ausreichend beachtet wurden.
Passende Versicherungslösung für den Mittelstand
In all diesen Fällen haften Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
HDI-Gerling hat mit der „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O Comfort)“ eine Versicherungslösung entwickelt, die gezielt die Anforderungen des Geschäftsführers eines mittelständischen Unternehmens erfüllt.
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