Die 10 Gebote für mobile Geräte und Baumaschinen in der Maschinen-Versicherung
Februar 2010 | Die Gefahren für mobile Geräte und Baumaschinen sind so vielseitig wie ihre Einsatzmöglichkeiten. Fahrbare und transportable Geräte haben den Vorteil, dass sie an vielen Orten einsetzbar sind. Diese Mobilität hat aber auch ihre Nachteile: Sie birgt eine Vielzahl unterschiedlicher und unbekannter Risiken. Damit beim Versicherungseinkauf nichts schief geht, haben wir dafür 10 Gebote zusammengestellt.
1. Vermeiden Sie eine Unterversicherung!
Um eine Unterversicherung, die eine Kürzung der Entschädigungsleistung zur Folge haben kann, zu vermeiden, ist eine richtige Summenermittlung unerlässlich. Die Versicherungssumme hat dabei dem tatsächlichen Versicherungswert zu entsprechen. Der Versicherungswert ist der Wert der versicherten Sache im Neuzustand. Diese setzt sich zusammen aus dem jeweils gültigen Listenpreis (Neuwert), also dem unrabattierten Preis zzgl. der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage), Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben hierbei unberücksichtigt.
2. Berücksichtigen Sie Zusatzeinrichtungen und Reserveteile bei der Versicherungssumme!
Zusatzeinrichtungen und Reserveteile sind in der Versicherungssumme zu berücksichtigen und mit anzugeben. Diese werden jedoch zur Vereinfachung des Maschinenverzeichnisses nicht einzeln aufgeführt.
3. Verschaffen Sie sich Klarheit über den Versicherungsumfang!
Regelmäßig stehen den Kunden drei Versicherungsvarianten zur Auswahl, die entscheidend für die Entschädigung im Schadenfall sind.
Eine besonders preiswerte Variante ist die Maschinen-Teilversicherung, die folgende eingeschränkte Gefahren versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Hochwasser, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung.
Die Alternative zur Maschinen-Teilversicherung ist die Maschinen-Vollversicherung. Sie bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Unfallereignisse, Vandalismus und „Innere Betriebsschäden“, hierzu gehören auch sogenannte „Fresserschäden“, die durch Wasser-, Öl- und Schmierstoffmangel entstehen. Die Deckung „Innerer Betriebsschäden“ wird überwiegend für neue Maschinen gewählt.
Die dritte, kostengünstigere Variante ist der Abschluss einer Maschinen-Vollversicherung ohne „Innere Betriebsschäden“.
4. Überprüfen Sie, ob das Diebstahlrisiko eingeschlossen ist!
Unter dem Begriff des Diebstahlrisikos fallen der Einbruchdiebstahl, das Abhandenkommen und den Raub von Maschinen oder deren Teile. Zu beachten ist, dass dieses Risiko nur dann mitversichert ist, wenn dies besonders vertraglich vereinbart wurde. Für dieses Risiko wird regelmäßig eine prozentuale Selbstbeteiligung festgelegt.
5. Legen Sie den richtigen Geltungsbereich fest!
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Schäden innerhalb Deutschlands. Er kann aber auf die Europäische Union ausgedehnt werden. Hier ist zu beachten, dass z.B. die Schweiz und Norwegen im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden müssen. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches außerhalb der EU kann für bestimmte Länder vorgenommen werden.
6. Achten Sie auf die Mitversicherung von Kosten!
Neben der Beschädigung oder der Zerstörung von Maschinen fallen i. d. R. zusätzliche Kosten wie Aufräumungs-, Entsorgungs-, Dekontaminations-, Bewegungs-, Schutz- sowie Luftfrachtkosten an. Sie sollten in jeder Police ausdrücklich mitversichert sein. Sie werden mit einer gemeinsamen Summe oder mit einer Summe je Position prämienfrei mitversichert.
7. Tunnelarbeiten, Versaufen und Verschlammen individuell vereinbaren!
Wenn Sie mit Ihren Maschinen in Tunneln oder unter Tage tätig sind, dann ist das Risiko „Tunnelarbeiten“ ausdrücklich meist gegen einen geringen Zuschlag mit einzuschließen. Gleiches gilt für Maschinen die sich auf Wasserbaustellen befinden. Hier ist die Klausel „Versaufen und Verschlammen“ mit aufzunehmen.
8. In Präventivmaßnahmen investieren!
Um einen Diebstahl zu erschweren, können GPS Systeme und Wegfahrsperren für geringe Kosten erworben werden. Meist sind diese bereits in neuen Fahrzeugen eingebaut und können aktiviert werden. Beim Einbau eines GPS-Systems und bei gleichzeitiger Aktivierung, kann die vertragliche Selbstbeteiligung von meist 20 % bei Diebstahlschäden deutlich verringert werden. Ein Vorteil im Schadenfall!
9. Gewerbsmäßige Vermietungen sind dem Versicherer bekannt zu geben!
Gefahrerhöhungen, wie das gewerbsmäßige Vermieten der Maschinen, können gegen Prämienzuschlag mitversichert werden.
10. Änderungen im Maschinenpark sind dem Versicherer mitzuteilen!
Ihre zum Versicherungsschutz angemeldeten Maschinen sind im Maschinenverzeichnis des Versicherungsvertrages aufgelistet. Um den Versicherungsschutz für neu hinzukommende Maschinen sicherzustellen, ist der Versicherer über diese Änderungen unverzüglich zu informieren. Begrenzten Schutz bietet eine ausreichende Vorsorgeversicherung. Damit besteht sofort Versicherungsschutz, wenn neue Maschinen hinzukommen. In der Regel wird hier eine Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart.
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