Waidmanns Heil! Die Jagdsaison steht vor der Tür!
Oktober 2009 | Die Sonne scheint durch die Bäume und die Blätter verfärben sich. Ein perfekter Herbsttag für die Jagd. So idyllisch das klingt, doch jedes Jahr liest oder hört man von tragischen Jagdunfällen. So ist es zum Beispiel schon vorgekommen, dass sich der Jagdhund auf die Straße verirrt und einen Unfall auslöst.
Brauche ich als Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Jagdunfälle sind keine Seltenheit! Das ist sicher einer der Gründe dafür, dass das Bundesjagdgesetz für jeden Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung vorschreibt. Ohne diese spezielle Versicherung kann der Jäger keinen Jagdschein erhalten.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Allerdings wird der Abschluss einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 5 Mio. Euro empfohlen. Denn vor Gericht ist die Haftung des Jägers unbegrenzt, so dass ein höherer Schutz im eigenen Interesse liegt. Bei HDI-Gerling finden Sie umfangreiche Versicherungslösungen, die Sie im Falle eines Falles mit einer pauschalen Deckungssumme von bis zu 10 Mio. Euro finanziell absichern.
Was kann passieren?
Die meisten Jäger üben ihre Jagdtätigkeit sehr verantwortungsbewusst aus. Dennoch kann es in der Praxis zu Unfällen kommen.
- Spaziergänger oder Jogger durchstreifen das Revier und werden unbeabsichtigt durch Kugeln verletzt.
- Ausbüchsen eines Jagdhundes bei der Bewegunsjagd auf die Straße. Als Folge gibt es einen Unfall mit mehreren Beteiligten.
- Beim Reinigen des Jagdgewehres löst sich versehentlich ein Schuss und verletzt ein Familienmitglied.
- Ein Schuss trifft auf einen Stein und der Querschläger verletzt einen anderen Jäger.
- Das vom Jäger angebotene Wildbret ist nicht einwandfrei. Der Käufer muss wegen Lebensmittelvergiftung ins Krankenhaus.
Die Statistik zeigt, dass solche Unfälle keine Seltenheit sind. Darüber hinaus haben sie oftmals weitreichende Folgen. Jeden Herbst sterben zum Beispiel mehrere Jäger und Treiber durch herumirrende Kugeln. In anderen Fällen kommt es zu körperlichen Beeinträchtigungen, die teure Reha-Maßnahmen oder lebenslange Pflege erforderlich machen.
Im Visier: Die HDI-Gerling Jagdhaftpflichtversicherung
Versichern Sie mit HDI-Gerling Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
- unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit der Jagdausübung
- erlaubtem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen (auch Hieb- und Stichwaffen)
- nichtgewerbsmäßigem Wiederladen von Munition
- der Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen
- dem Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
- Schadenersatzansprüchen Angehöriger bei Schussverletzungen
- Personen- und Sachschäden Dritter (Produkthaftpflicht) aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
Profitieren Sie zusätzlich von vielen beitragsfreien Deckungserweiterungen:
- Mitversicherung von drei Jagdhunden (Eignungsprüfung)
- Mitversicherung von bis zu drei zur Jagd ausgebildeten Beizvögeln
- Kaution bei Schäden im europäischen Ausland (bis zu 3 ‰ der gewählten Deckungssumme)
- Mitversicherung von Wassersportfahrzeugen mit einer Gesamtleistung von bis zu 7 kw/10 PS
- Verzicht auf Haftungseinwand bei Jagdunfall mit Waffe – das bedeutet Schadenersatz trotz möglicher Haftungseinwendungen
- Verbesserte Erbenregelung: Fortsetzung des Versicherungsschutzes für die Erben des Jagdbetriebs
- Ehrenamtliche Schießaufsicht: Haftung aus der gelegentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit als Schießaufsicht
- Mietsachschäden durch Hunde (beitragsfreier Einschluss bis zu 3 ‰ der Deckungssumme sofern eine Privat-Haftpflichtversicherung bei HDI-Gerling besteht)
Hinweis
Das Jagdjahr und somit das Versicherungsjahr beginnen immer am 01. April eines Jahres. Der letzte Termin für eine ordentliche Kündigung ist daher immer der 31. Dezember des Vorjahres.
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