Betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch in der Krise sicher
Die Finanzkrise fegt wie ein Tornado über das Land. Nahezu jede Branche und Betriebe aller Größenklassen spüren den harten Gegenwind. In der Presse kommt zunehmend auch die Finanzierbarkeit der Betriebsrente in den Fokus. Die Verunsicherung vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber steigt: Ist die bAV noch ein sicheres und zukunftsfähiges Modell der Altersvorsorge?
Gesellschaftspolitisch hat die betriebliche Altersversorgung im Gesamtnetz der Alterssicherung seit 2002 fundamental an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Arbeitgeber und Mitarbeiter setzen auf betriebliche Versorgungsbausteine. Naturgemäß beeinträchtigen die schwachen Kapitalmärkte derzeit auch viele Betriebsrenten in der Praxis. Doch in ihrer Substanz sind die Ansprüche nicht gefährdet. Eine wichtige Botschaft, die durchaus in die Belegschaft kommuniziert werden sollte.
Vorsorge mit Netz und doppeltem Boden
Alle Beteiligten der betrieblichen Altersversorgung werden im Insolvenzfall durch gesetzlich verankerte Sicherungssysteme in besonderem Maße geschützt. Doch schon im Vorfeld gelten klar definierte Spielregeln, Gestaltungsvorschriften und rechtliche Mindeststandard. In der Gesamtbetrachtung basieren betriebliche Versorgungsansprüche auch in turbulenten Zeiten auf einem sicheren Fundament.
Gestaltung der Zusage
Die gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung einer betrieblichen Zusage definieren feste Mindeststandards. Diese reichen vom Erhalt der eingezahlten Bruttoprämie zum Rentenbeginn bis hin zu fest definierten Leistungsbausteinen oder Mindestverzinsungen der Sparbeiträge. Ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge beispielsweise infolge eines Börsencrashs ist somit ausgeschlossen.
Arbeitgeberhaftung
Der Arbeitgeber steht stets für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen ein, dies gilt auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar durch ihn erfolgt. Diese arbeitsrechtliche Durchgriffshaftung gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sich zur Erfüllung seiner Zusage eines Dritten, nämlich eines Versicherungsunternehmens bedient. Letztendlich haftet der Arbeitgeber somit für die Solvenz des ausgewählten Versicherers.
Insolvenz des Arbeitgebers
Fällt der Arbeitgeber in die Insolvenz, tritt für die Ansprüche der Arbeitnehmer der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein. Zur Beitragsfinanzierung dieser Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft sind alle Arbeitgeber mit sicherungspflichtigen bAV-Zusagen gesetzlich verpflichtet. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz übernimmt der PSV die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Gesichert sind betriebliche Versorgungen in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds (in Ausnahmen die Direktversicherung).
Der Insolvenzschutz der Direktversicherung wird üblicherweise über die Einrichtung eines unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers gewährleistet. Direktversicherungen in dieser Gestaltung wie auch Pensionskassen gelten nach Auffassung des Gesetzgebers aufgrund ausreichender Sicherungsmittel nicht als insolvenz-sicherungspflichtig.
Gesetzliche Aufsichtssysteme
Zum nachhaltigen Schutz des Arbeitgebers unterstehen alle deutschen Lebensversicherungsunternehmen einer strengen bundesbehördlichen Finanzaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfüllt wichtige soziale und wirtschaftliche Aufgaben und trägt zur langfristigen Stabilität des gesamten Finanzsektors bei.
Die Hauptziele der Versicherungsaufsicht bestehen darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und die jederzeitige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Solvenzaufsicht zu. Die Versicherer haben insbesondere ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden, die Vermögenswerte sicher und rentabel anzulegen und kaufmännische Grundsätze einzuhalten.
Die Solvenz des Versicherers wird von der BaFin laufend mittels so genannter Stresstests überprüft. Sollten die Frühwarnsysteme der Aufsicht bei einem Versicherer Punkte der Solvenzaufsicht beanstanden, stehen der BaFin weite Handlungsspielräume und Eingriffsrechte zur Verfügung.
Insolvenz des Versicherers
Ein bedeutendes Instrument zur Sicherung der Altersvorsorgeansprüche bei Insolvenz eines Versicherers ist die Protektor Lebensversicherungs-AG. Dieser Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstigen aus dem Lebensversicherungsvertrag begünstigten Personen. Im Sicherungsfall sind alle Policen geschützt, die bei einem Unternehmen abgeschlossen wurden. Eine Differenzierung nach der Art des Lebensversicherungsvertrages erfolgt nicht. Entscheidend ist, dass das Unternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde, Mitglied des Sicherungsfonds ist. Kraft Gesetzes müssen dem Sicherungsfonds alle Lebensversicherungsunternehmen angehören, die in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft betreiben.
Insolvenz des Arbeitnehmers
Last but not least sind auch finanzielle Engpässe des Arbeitnehmers oder der Verlust des Arbeitsplatzes mit lang andauernder Arbeitslosigkeit nicht auszuschließen. Für diese Fälle ist es wichtig, die künftigen Rentenansprüche und das in einer Altervorsorge gebundene Vermögen zu sichern. Für die Gewährung von Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV-Leistungen bleiben gesetzlich unverfallbare Anwartschaften aus bAV unberücksichtigt. Auch im Rahmen einer Privatinsolvenz sind unverfallbare bAV-Anwartschaften vor dem Zugriff der Gläubiger pfändungssicher.
Trends in der Krise
Durch die fallenden Kapitalmärkte werden Sicherheitsaspekte und der Wunsch nach werthaltigen Garantieleistungen für den Aufbau einer Altersversorgung zunehmend stärker gewichtet als hohe Renditechancen. Noch bis Anfang 2008 zeichnete die Stimmung auch im bAV-Markt ein anderes Bild: in starken oder stabilen Börsenjahren zählte für viele Anleger vorrangig der Renditegedanke.
Zunehmend wird vor dem Hintergrund immer schneller drehender Märkte deutlich, dass zukunftsfähige Produkte in allen Konjunkturzyklen funktionieren und Mehrwert liefern müssen. BAV-Verträge laufen in der Regel über lange Anwartschaftsphasen und müssen entsprechend im Crash die aufgebauten Werte sichern und im Boom die Werte steigern. Moderne Produktgenerationen erfahrener bAV-Versicherer verfolgen genau diese Strategien und reagieren dynamisch und kundenindividuell auf die Märkte.
Wichtig: Die Lösung muss alle steuer- und arbeitsrechtlichen Grundanforderungen der bAV erfüllen, um auch aus Arbeitgebersicht maximale Sicherheit zu bieten.
Fazit
Das Gesamtbild der umfangreichen Sicherungssysteme unterstreicht den hohen Sicherheitsaspekt betrieblicher Versorgungslösungen. Diese Mechanismen haben sich in der Vergangenheit bereits bewährt und werden auch in der Zukunft für größtmögliche Sicherheit und damit auch für Vertrauen der Wirtschaft in das System der betrieblichen Altersversorgung sorgen. Altersvorsorge sollte auch in turbulenten Zeiten ein wichtiges Thema bleiben, denn jedes ausgesetzte Beitragsjahr mindert den Leistungsanspruch in der Rentenphase. Gerade die bAV als sicheres und gefördertes Instrument zur Altersvorsorge nimmt in der Krise einen hohen Stellenwert ein, da Versorgungsbausteine besonders kosteneffizient finanziert werden können.

