Baugewerbe
- Welche Gefahren sind versichert?
- Wie hoch sind die Deckungssummen?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall?
- Welche Bedingungen gelten?
Welche Gefahren sind versichert?
Die Firmen-Haftpflichtversicherung umfasst als Grunddeckung die
Allgemeine Betriebshaftpflicht
- Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken
- Teilnahme an Ausstellungen und Messen
- Versicherungsschutz für alle unselbständigen Betriebsstätten in Deutschland
- Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nur betriebliche, nicht private) bis zu einer Bausumme von 250.000 EUR jährlich
- Beauftragung fremder Unternehmer (Subunternehmer), nicht versichert ist jedoch deren persönliche gesetzliche Haftpflicht
- Mitversicherung von Betriebsangehörigen in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Bauleiter für den Versicherungsnehmer
- Auslandsreisen/indirekter Export
- Schäden im europäischen Ausland
- Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter
- Sachschäden durch häusliche Abwässer, sofern keine Umweltschäden
- Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen an gemieteten Räumen
- Be- und Entladeschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden
- Leitungsschäden
- Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- besondere ARGE-Klausel
- Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
- Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
- Energiemehrkosten
- Medienverluste
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Unterfahrungen/Unterfangungen/Senkungsschäden/Unterspülungen
- Privathaftpflicht für den Inhaber/Geschäftsführer
Produkthaftpflicht
- Personen- oder Sachschäden auf Grund von Sachmängeln infolge Fehlens zugesicherter Eigenschaften
- Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung einschließlich
- WHG-Anlagen-Risiko zur Lagerung von Kleingebinden (max. 1.000 kg Gesamtfassungsvermögen und max. 250 kg je Einzelgebinde)
- Abwasseranlagen für häusliche Abwässer
- Umweltregressrisiko
Bei Bedarf können als Deckungserweiterungen vereinbart werden:
- Direkter Export und/oder Montagearbeiten im außereuropäischen Ausland (ohne USA),
- sonstige Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Räumen und/oder Gebäuden
- Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit Bauträgermaßnahmen
- Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauvorhaben Dritter ohne eigene Herstellungs-, Ausführungs- und Lieferinteressen (Fremdplanungen)
- Tankanlagen
- Öl-/Fettabscheider
- Umweltschadens-Versicherung
Wie hoch sind die Deckungssummen?
Die Deckungssummen für die Grunddeckung betragen je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a./Umwelt max. 1-fach p.a.):
- 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Deckungssummenbegrenzungen (Sublimits)
- 50.000 EUR für sonstige Tätigkeitsschäden
- 15.000 EUR für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
- 25.000 EUR für Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
- 50.000 EUR für Energiemehrkosten
- 50.000 EUR für Medienverluste
- 300.000 EUR Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles im Rahmen der Umwelthaftpflicht
- 500.000 EUR für Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten
- 500.000 für Schäden durch Nutzung von Internettechnologien
Die Grund-Deckungssumme kann bei Bedarf auf 5 Mio. EUR (max. 1-fach p. a.) pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht werden.
Die Deckungssummen für die Sublimits können gemäß Bedarf vereinbart werden.
Die Pauschaldeckungssumme für die Privat-Haftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall 3 Mio. EUR (max. 2fach p. a.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 250 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Bei Betrieben des Baugewerbes gilt diese Selbstbeteiligung ausschließlich bei Arbeiten auf fremden Grundstücken.
Ansprüche aus derartigen Schäden bis zu diesem Betrag sind nicht Gegenstand der Versicherung.
Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung beteiligt sich der Versicherungsnehmer an den Aufwendungen des Versicherers bei jedem Versicherungsfall und bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10%, mindestens 125 EUR, höchsten jedoch
2.500 EUR.
Welche Bedingungen gelten?
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, H 600)
- Firmen-Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe ( H 2050)
- Bei Bedarf die Umweltschadens-Versicherung (H 2092/2093)
Service und Kontakt Betriebshaftpflicht
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