IT-Internehmen - CLIC

Warum eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung?

Als Unternehmen haften Sie für verschuldete Schäden unbegrenzt. Grundsätzlich lässt sich diese Haftungsverpflichtung weder ausschließen noch ihrer Höhe nach begrenzen. Wenn Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abwehren und auch bei berechtigten Schadenersatzansprüchen nicht in eine existenzielle Krise geraten wollen, dann hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung.

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Welche Leistungsbereiche und Produktionsbereiche von IT Unternehmen sind versicherbar?

  • Softwareherstellung, -handel, -implementierung, -pflege
  • Datenerfassung, -speicherung, -verarbeitung
  • IT-Analyse, -Organisation, Einweisung, Schulung
  • IT-Beratung, -Sicherheitsberatung
  • Softwarearchitekt
  • Netzwerkplanung, -installation, -integration
  • Internetdienstleistungen, Provider, e-commerce
  • Hardwareherstellung, soweit die Hardware untergeordnetes Zusatzprodukt zur Softwareherstellung ist
  • Hardwarehandel, -installation, -wartung
  • freiberufliche Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter für Dritte
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Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Mitversichert ist darüber hinaus die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen) und aller übrigen Betriebsangehörigen.

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Was ist versichert?

Gegenstand der Versicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Betriebsstättenrisiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal und auf das Produktrisiko mit den Bereichen Beschaffung, Fertigung und Vertrieb.

Die CLIC-Police bietet durch die pauschale Versicherung aller IT-typischen Risiken ein hohes Maß an Schutz und Service.

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Welche Gefahren sind versichert?

Allgemeine Betriebshaftpflicht

  • Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken
  • Auslandsreisen/indirekter Export
  • Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter
  • Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen an gemieteten Räumen
  • sonstige Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten
  • sonstige Mietsachschäden
  • sonstige Tätigkeitsschäden
  • Ansprüche Versicherter untereinander
  • Nachhaftung bei Haus- und Grundbesitz
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
  • Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
  • sonstige Vermögensschäden (ohne solche aus Produkten und Leistungen)

Produkthaftpflicht einschließlich

  • Tätigkeitsfolgeschäden
  • Personen- oder Sachschäden auf Grund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
  • Schäden durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung
  • Schäden durch Weiterver-/-bearbeitung
  • Aus- und Einbaukosten
  • Steuerelementeklausel

EDV-Vermögensschäden

Die spezielle Deckungserweiterung für Vermögensschäden umfasst auch Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen und entgangene Gewinne, die entstanden sind durch, z.B. Schäden in Folge von:

  • Fehlerhafte Software
  • versehentlicher Löschung von Daten bzw. der Beeinträchtigung der Datenordnung (z. B. Implementierungsarbeiten oder Testläufe)

Bei Bedarf können

  • Direkte Exporte in die USA,
  • Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen

als Deckungserweiterungen vereinbart werden.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Über die Höhe der Deckungssumme können nur schwer allgemeingültige Aussagen gemacht werden. Die Haftung für Schäden besteht z. B. gemäß § 823 BGB in unbegrenzter Höhe; das Produkthaftungsgesetz mit seiner verschuldensunabhängigen Haftung sieht eine Höchsthaftungsgrenze von 85 Mio. EUR für Personenschäden durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler vor. Bei Sachschäden gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Die Leitfrage bei der Festlegung der Deckungssumme könnte lauten:

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Wie teuer kann ein Schaden maximal werden?

Dabei unterscheidet sich die Antwort je nach Tätigkeit, nach Art und Gefährlichkeit der Produkte, ob Serienproduktion betrieben wird und ob und wohin Ihre Produkte exportiert werden. Bei der Ermittlung Ihrer individuellen Risikosituation sind wir Ihnen gerne behilflich. Als Deckungssumme für die Grunddeckung sehen wir eine Deckungssumme je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a.) wie folgt vor:

  • 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 1 Mio. EUR pauschal für Vermögensschäden im Rahmen der Umweltschadens-Basisversicherung

Deckungssummenbegrenzungen (Sublimits):

  • 50.000 EUR für sonstige Tätigkeitsschäden
  • 500.000 EUR für Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten
  • 50.000 EUR für sonstige Mietsachschäden
  • 500.000 EUR für EDV-Vermögensschäden
  • 300.000 EUR für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls im Rahmen der Umwelthaftpflicht

Die Grund-Deckungssumme kann bei Bedarf auf 5 Mio. EUR (max. 1-fach p. a.) pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht werden. Die Deckungssummen für die Sublimits können gemäß Bedarf vereinbart werden.

Die Pauschaldeckungssumme für die Privat-Haftpflichtversicherung beträgt je Privat-Haftpflichtversicherung und Versicherungsfall 3 Mio. EUR (max. 2fach p. a.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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Was wird im Schadenfall ersetzt?

Ihre Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen gegen Sie geltend gemacht werden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Der Versicherungsnehmer beteiligt sich je Versicherungsfall an den Leistungen des Versicherers bei Sachschäden mit EUR 250. Für EDV-Vermögensschäden und das "Erweiterte Produkthaftpflicht-Risiko", die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sowie die Umweltschadens-Basisversicherung gelten gesonderte Selbstbeteiligungen.

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Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z. B. Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst erleidet (Eigenschäden), vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder geliefert wurden und auch Erfüllungsansprüche.

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Welche Bedingungen gelten?

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, H 600)
  • Computer Liability Insurance Coverage (CLIC, H 2120)
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadens-Basisversicherung
    (H 2092)
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