Produktionsunternehmen
- Warum eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung?
- Wer ist versichert?
- Was ist versichert?
- Welche Gefahren sind versichert?
- Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
- Wie teuer kann ein Schaden maximal werden?
- Was wird im Schadenfall ersetzt?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Was ist nicht versichert?
- Welche Bedingungen gelten?
Warum eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung?
Als Unternehmen haften Sie für verschuldete Schäden unbegrenzt. Grundsätzlich lässt sich diese Haftungsverpflichtung weder ausschließen noch ihrer Höhe nach begrenzen. Wenn Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abwehren und auch bei berechtigten Schadenersatzansprüchen nicht in eine existenzielle Krise geraten wollen, dann hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung.
Wer ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.
Mitversichert ist darüber hinaus die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen) und aller übrigen Betriebsangehörigen.
Was ist versichert?
Gegenstand der Versicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Betriebsstättenrisiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal und auf das Produktrisiko mit den Bereichen Beschaffung, Fertigung und Vertrieb.
Unsere Haftpflichtversicherung PRO bietet durch die pauschale Mitversicherung aller Nebenrisiken (ohne Aufzählung von Einzelrisiken) ein hohes Maß an Schutz und Service.
Welche Gefahren sind versichert?
Allgemeine Betriebshaftpflicht
- Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken
- Auslandsreisen/indirekter Export
- Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter
- Kaufmännische Rügepflicht gemäß § 377 HGB
- Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden
- Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen an gemieteten Räumen
- sonstige Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an
- gemieteten Räumen und/oder Gebäuden
- sonstige Mietsachschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden
- Ansprüche Versicherter untereinander
- besondere ARGE-Klausel
- Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/ nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen
- Mitversicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen
- Nachhaftung bei Haus- und Grundbesitz
- Strahlenschäden
- Schiedsgerichtverfahren
- Regressverzicht
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
- Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
- Unterfahrungen/Unterfangungen/
- Senkungsschäden/Unterspülungen
- Sonstige Vermögensschäden
Produkthaftpflicht einschließlich
- Tätigkeitsfolgeschäden
- Strahlenschäden durch Produkte und Leistungen
- Nachhaftung
- Personen- oder Sachschäden auf Grund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
- Schäden durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung
- Schäden durch Weiterver-/-bearbeitung
- Aus- und Einbaukosten
- Schäden durch mangelhafte Maschinen
- Medienverluste/Energiemehrkosten
Bei Bedarf können
- Direkte Exporte in die USA,
- Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen
als Deckungserweiterungen vereinbart werden.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Über die Höhe der Deckungssumme können nur schwer allgemeingültige Aussagen gemacht werden. Die Haftung für Schäden besteht z. B. gemäß § 823 BGB in unbegrenzter Höhe; das Produkthaftungsgesetz mit seiner verschuldensunabhängigen Haftung sieht eine Höchsthaftungsgrenze von 85 Mio. EUR für Personenschäden durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler vor. Bei Sachschäden gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Die Leitfrage bei der Festlegung der Deckungssumme könnte lauten:
Wie teuer kann ein Schaden maximal werden?
Dabei unterscheidet sich die Antwort je nach Tätigkeit, nach Art und Gefährlichkeit der Produkte, ob Serienproduktion betrieben wird und ob und wohin Ihre Produkte exportiert werden. Bei der Ermittlung Ihrer individuellen Risikosituation sind wir Ihnen gerne behilflich. Als Deckungssumme für die Grunddeckung sehen wir eine Deckungssumme je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a.) wie folgt vor:
- 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Deckungssummenbegrenzungen (Sublimits):
- 50.000 EUR für sonstige Tätigkeitsschäden
- 500.000 EUR für Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten
- 50.000 EUR für sonstige Mietsachschäden
- 500.000 EUR für sonstige Vermögensschäden
- 500.000 EUR für Schäden durch Nutzung der Internettechnologien
Die Grund-Deckungssumme kann bei Bedarf auf 5 Mio. EUR (max. 1-fach p. a.) pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht werden. Die Deckungssummen für die Sublimits können gemäß Bedarf vereinbart werden.
Die Pauschaldeckungssumme für die Privat-Haftpflichtversicherung beträgt je Privat-Haftpflichtversicherung und Versicherungsfall 3 Mio. EUR (max. 2fach p. a.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Ihre Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen gegen Sie geltend gemacht werden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich je Versicherungsfall an den Leistungen des Versicherers bei Sach- und Vermögensschäden mit 500 EUR. Für das "Erweiterte Produkthaftpflicht-Risiko" gelten besondere Selbstbeteiligungen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind z. B. Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst erleidet (Eigenschäden), vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder geliefert wurden und auch Erfüllungsansprüche. Der Versicherungsschutz bezieht sich außerdem nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. Mit einer Umwelthaftpflicht-Police können Sie sich gegen solche Schäden sicher schützen.
Welche Bedingungen gelten?
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, H 600)
- Haftpflichtversicherung PRO (H 2100)
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung
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