Mietverlustversicherung*

Die Mietverlustversicherung leistet Entschädigung für den Mietausfall infolge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm oder Hagelschadens und ist eine sinnvolle Ergänzung zur Gebäudeversicherung. Versichert ist der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter aufgrund des Schadens die Mietzahlung ganz oder teilweise einstellt. Die Mietverlustversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen durch die genannten Schäden.

Versicherte Sachen

Versichert ist der Mietausfallschaden, der entstehen kann, wenn Gebäude durch einen Sachschaden zerstört oder beschädigt werden.

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Versicherte Gefahren und Schäden

Die Gebäudeversicherung schützt bei Schäden durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Leitungswasser,
  • Sturm oder Hagel

sofern die betreffenden Gefahren mitversichert sind.

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Versicherungssumme

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden.

Der Versicherungswert beträgt

  • für vermietete Räume den Wert einer Jahresmiete,
  • für selbst genutzte oder unentgeltlich Dritten überlassene Räume den ortsüblichen Jahresmietwert

zzgl. der Summe der fortlaufenden Nebenkosten für die Dauer eines Jahres.

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Nicht versicherte Gefahren und Schäden

Als nicht versichert gelten u. a. Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.

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Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die Mietverlustversicherung ersetzt

  • den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter
    infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern,
  • den Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwerts der Räume, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt oder unentgeltlich Dritten überlassen hat und die infolge
    eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind,
  • etwaige fortlaufende Nebenkosten.
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  • Telefonische Schadenmeldung unter 0221-144 666 80
  • Onlineschadenmeldung in unserem Schadencenter
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* Die o.g. Produktinformationen geben einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Wortlaut der Bedingungen, die beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert wurden.

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