Informationen zur Neugründung

Wann liegt eine Neugründung vor?

Eine Neugründung liegt vor, wenn die Anmeldung (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbare Eintragungen/ Anmeldungen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antragsdatum des Versicherungsvertrags erfolgt ist.

Wann endet die Gründungsphase und damit die Zusatzleistungen?

Die Zusatzleistungen gelten bis zur übernächsten Hauptfälligkeit.