Wann liegt eine Neugründung vor?
Eine Neugründung liegt vor, wenn die Anmeldung (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbare Eintragungen/ Anmeldungen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antragsdatum des Versicherungsvertrags erfolgt ist.
Wann endet die Gründungsphase und damit die Zusatzleistungen?
Die Zusatzleistungen gelten bis zur übernächsten Hauptfälligkeit.