Fahrzeug-/Fahrer-Rechtsschutz

Fahrzeug-Rechtsschutz

Der Fahrzeug-Rechtsschutz bietet Unternehmen, Selbstständigen und freiberuflich Tätigen umfassenden Versicherungsschutz im Verkehrsbereich. Den Fahrzeug-Rechtsschutz wählen Sie, wenn die zu versichernden Fahrzeuge nicht auf Sie zugelassen sind oder Sie nicht alle bzw. nicht alle gleichartigen auf Sie zugelassenen Fahrzeuge versichern möchten.

Wer ist versichert?

  • Sie als Fahrer von Fahrzeugen jeder Art sowie als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast (Fahrer-und Fußgänger-Rechtsschutz)
  • Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher, Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge jeweils in diesen Eigenschaften

Fahrer-Rechtsschutz

Der Fahrer-Rechtsschutz bietet umfassenden Versicherungsschutz für Fahrer von Fahrzeugen jeder Art.

Was ist versichert?

Unternehmen können den Fahrer-Rechtsschutz nur für alle Kraftfahrer, bei Betrieben des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, Fahrschulen und Tankstellen nur für alle Vetriebsangehörigen abschließen. Der Fahrer-Rechtsschutz gilt ausschließlich für das Fahren von Fahrzeugen, die nicht auf die versicherte Person zugelassen sind.

Wer ist versichert?

  • Eine oder mehrere zu benennende Personen als Fahrer von fremden Fahrzeugen jeder Art sowie als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast (Fußgänger-Rechtsschutz)

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