HDI-Gerling Rechtsschutz trägt:
- die gesetzliche Vergütung Ihres eigenen Rechtsanwaltes
- die gesetzliche Vergütung des gegnerischen Rechtsanwaltes
- Gerichtskosten
- Entschädigung für Zeugen und Vergütung für Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
- Kosten des Gerichtsvollziehers
- Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
- Kosten in bestimmten Verfahren vor Verwaltungsbehörden
- Sachverständigenvergütung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und bei Streitigkeiten aus Fahrzeugkaufverträgen- und -reparaturverträgen
- die gesetzliche Vergütung eines Korrespondenzanwaltes, wenn Sie mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt wohnen (außer in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in Disziplinar- und Standesverfahren)
- Reisekosten zum ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist
- Kosten des Sachverständigenausschusses nach § 14 Absatz 5 der Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung (AKB)
Die Kosten übernehmen wir bis zu einer Deckungssumme von 500.000 EUR je Rechtsschutzfall. Beim Firmen-Rechtsschutz Plus und Top-Spezial-Rechtsschutz erhöht sich
die Deckungssumme auf EUR 1.000.000,00. Beim Straf-Rechtsschutz können Sie zwischen mehreren Deckungssummen-Varianten wählen.
HDI-Gerling Rechtsschutz sorgt für:
- die Übersetzung, wenn für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland schriftliche Unterlagen übersetzt werden müssen.
- die Zahlung einer Strafverfolgungskaution als Darlehen von 100.000 EUR. Beim Firmen-Rechtsschutz Plus, Top-Spezial-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz erhöht sich die Strafkaution auf 150.000 EUR.