Verkehrs-Rechtsschutz

Der Verkehrs-Rechtsschutz bietet umfassenden Versicherungsschutz für jeden Verkehrsteilnehmer, also auch für Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige. Den Verkehrs-Rechtsschutz wählen Sie, wenn Sie alle auf Sie zugelassenen Fahrzeuge versichern möchten.

Sie können den Versicherungsschutz auf alle gleichartigen auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge beschränken. Als gleichartig gelten jeweils Krafträder, Pkw, Lkw und sonstige Nutzfahrzeuge, Busse sowie Anhänger.

Was ist beispielsweise versichert?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Ihr Fahrzeug wird bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung lehnt Ihre Schadenersatzforderung ab.
  • Straf-Rechtsschutz
    Sie stoßen beim Rechtsabbiegen mit einem Radfahrer zusammen. Die Polizei ermittelt gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht/weltweiter Internet-Rechtsschutz
    Sie streiten mit Ihrem Autohändler oder Leasinggeber wegen verschiedener Mängel Ihres Fahrzeuges.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    Die Verwaltungsbehörde hat Ihre Fahrerlaubnis eingeschränkt oder entzogen

Wer ist versichert?

  • Sie mit den auf Sie zugelassenen Fahrzeugen
  • Sie und Ihr ehelicher oder der im Versicherungsschein genannte sonstige, mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer-Rechtsschutz)
  • Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen im so genannten Personen-Verkehrs-Rechtsschutz beispielsweise als Fußgänger und Fahrgast sowie beim Laufen, Reiten, Rudern, Surfen, Rollschuhfahren etc.
  • alle Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge in dieser Eigenschaft

Weiterer Rechtsschutz rund um den Straßenverkehr?

Sofern Sie nicht alle bzw. nicht alle gleichartigen auf Sie zugelassenen
Fahrzeuge versichern möchten, wählen Sie bitte den Fahrzeug-Rechtsschutz.

Alternativ bietet der Fahrer-Rechtsschutz umfassenden Versicherungsschutz für Fahrer von Fahrzeugen jeder Art.

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