Bauleistungs-Versicherung für Bauherren*
- Versicherte Sachen
- Versicherte Gefahren und Schäden
- Versicherungssumme
- Nicht versicherte Gefahren und Schäden
- Was wird im Schadenfall ersetzt?
- Was ist sonst noch wichtig?
- Welche weiteren Leistungen und Vorteile bietet HDI-Gerling?

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, ist der Bauherr trotzdem verpflichtet, dem Bauunternehmer seine erbrachten Leistungen zu vergüten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)“. Die Bauleistungs-Versicherung für Bauherren ersetzt die entstandenen Schäden, gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
Versicherte Sachen
Versicherbar sind alle Gebäudeneubauten in schlüsselfertiger Ausführung wie Wohn- und Verwaltungsgebäude, Schulen, Kaufhäuser, Krankenhäuser, Sporthallen, Gebäude für Industrie und Gewerbe.
Versicherte Gefahren und Schäden
Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die zulasten des Versicherungsnehmers oder eines der beauftragten Unternehmen gehen. Insbesondere:
- höhere Gewalt und Elementarereignisse,
- unbekannte Eigenschaften des Baugrundes,
- Konstruktions- und Materialfehler,
- Fehler bei der Bauausführung,
- mangelnde Aufsicht,
- Ungeschicklichkeit,
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Kosten aller Bauleistungen (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) zusammen ohne Gartenanlagen und Baunebenkosten.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Mängel, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Krieg sowie normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.
Was ist sonst noch wichtig?
Auf Wunsch können Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion über eine separate Feuer-Rohbauversicherung abgedeckt werden.
Welche weiteren Leistungen und Vorteile bietet HDI-Gerling?
HDI-Gerling gehört zu den führenden Firmenversicherern in Deutschland. Die HDI-Gerling Bauleistungs-Versicherung für Bauherren bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen:
- prämienfreie Mitversicherung von Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
- Regulierung der Schäden durch Experten von HDI-Gerling
- telefonische Schadenmeldung unter 0221-144 666 78
- Onlineschadenmeldung in unserem Schadencenter
* Die o.g. Produktinformationen geben einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Wortlaut der Bedingungen, die beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert wurden.
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