Bauleistungs-Versicherung für Bauunternehmer*
- Versicherte Sachen
- Versicherte Gefahren und Schäden
- Versicherungssumme
- Nicht versicherte Gefahren und Schäden
- Was wird im Schadenfall ersetzt?
- Was ist sonst noch wichtig?
- Welche weiteren Leistungen und Vorteile bietet HDI-Gerling

Der Bauunternehmer trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme durch den Bauherrn. Die Bauleistungs-Versicherung bietet für diesen Zeitraum Versicherungsschutz.
Versicherte Sachen
Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich der zugehörigen Baustoffe und Bauteile, der Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
Versicherte Gefahren und Schäden
Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen oder an den sonstigen versicherten Sachen, sofern sie vom Bauunternehmer nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zu vertreten sind. Insbesondere:
- Konstruktionsfehler,
- Materialfehler,
- Fehler bei der Bauausführung,
- Ungeschicklichkeit,
- Fahrlässigkeit,
- Böswilligkeit des Baupersonals
- ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mit denen nach Ort und Jahreszeit nicht gerechnet werden kann,
- Beschädigungen durch Handlungen unbekannter Personen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der Versicherungswert setzt sich aus der vertraglichen Bausumme einschließlich der Stundenlohn-arbeiten und des Neuwertes der gelieferten Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe zusammen.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Nicht versichert sind u. a. Mängel, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Krieg sowie normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Die HDI-Gerling Bauleistungs-Versicherung für Bauunter-nehmer ersetzt die Kosten (Selbstkosten), die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.
Was ist sonst noch wichtig?
Auf Wunsch können u. a. mitversichert werden: Schäden, die der Bauunternehmer abweichend von der VOB zusätzlich zu vertreten hat, sowie Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
Welche weiteren Leistungen und Vorteile bietet HDI-Gerling?
HDI-Gerling gehört zu den führenden Firmenversicherern in Deutschland. Die HDI-Gerling Bauleistungs-Versicherung bietet Ihnen viele Vorteile:
- Mitversicherung von Baugrund und Bodenmassen als Bestandteil von Bauleistungen möglich
- Regulierung der Schäden durch Experten von HDI-Gerling
- telefonische Schadenmeldung unter 0221-144 666 78
- Onlineschadenmeldung in unserem Schadencenter
* Die o.g. Produktinformationen geben einen Überblick über die Versicherungs-
leistungen. Der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Wortlaut der Bedingungen, die beantragt und im Versicherungsschein
dokumentiert wurden.
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