Warentransportversicherung*

Güter sind auf ihren Transportwegen vielfältigen, z. T. erheblichen Gefahren ausgesetzt. Abhängig von der Wahl des Transporteurs kommen unterschiedliche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Die Warentransportversicherung schützt bezogene und versendete Güter, egal ob sie mit eigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden.

Versicherte Güter

Versicherbar sind alle Güter aus dem Produktions- und Handelsprogramm sowie Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Werkzeuge.

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Versicherte Gefahren und Schäden

Die Warentransportversicherung bietet umfassenden Schutz auf Basis einer Allgefahrendeckung. Hierzu gehören beispielsweise Schäden, die durch folgende Ursachen
entstanden sind:

  • Feuer im Zwischenlager,
  • Transportmittelunfall,
  • Höhere Gewalt (Eisregen, Glatteis, Unwetter…),
  • Verlust und Diebstahl,
  • Beschädigung durch Nässe und Verderb

und aus diesen Ursachen resultierende Güterfolgeschäden.

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Versicherter Zeitraum

Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Güter zur Beladung von ihrem Lagerort entfernt werden, während sämtlicher Transporte und damit zusammenhängender
Lagerungen sowie Ein-, Aus- und Umladungen bis zur endgültigen Abladestelle.

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Örtlicher Geltungsbereich

Der örtliche Geltungsbereich ist innerhalb von acht wählbaren Ländergruppen bis hin zur weltweiten Deckung ausdehnbar.

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Höchstentschädigungsgrenzen

Variable Höchstentschädigungsgrenzen in festgelegten Stufen zwischen EUR 50.000 und EUR 2.000.000.

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Durch besondere Vereinbarung können folgende Gefahren und Schäden ganz oder teilweise eingeschlossen werden:

  • Krieg sowie die Verwendung von Kriegswerkzeugen
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische und politische Gewalthandlungen
  • Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand
  • Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen, elektromagnetischen Wellen als Waffen
  • Kernenergie
  • Verzögerung der Reise
  • Innerer Verderb
  • Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen
  • Normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
  • Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
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* Die o.g. Produktinformationen geben einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Wortlaut der Bedingungen, die beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert wurden.

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