Eine besondere Risikosituation
Gerade bei Hausbesuchen und KV-Notdiensten müssen Sie als Ärztin oder Arzt mit erschwerten Bedingungen rechnen, die Fehlerquoten wie z.B. falsche Diagnosen oder zeitlich verzögerte Behandlungen erhöhen können. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Sie kennen in vielen Fällen weder den Patienten noch seinen behandelnden Arzt. Außerdem ist gerade am Wochenende die Bereitschaft von Patienten, sich einweisen zu lassen, äußerst gering. Auf labortechnische und bildgebende Verfahren müssen Sie außerdem verzichten.
Auch die Rechtssprechung stellt im Rahmen der Hausbesuche und Notdienste sehr hohe Anforderungen an das Verhalten des Arztes. Sie fordert, dass ein Patient stationär behandelt werden muss, wenn ein dramatisches Krankheitsbild nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Wie können Sie sich entlasten?
Eine Haftung wegen fehlender Diagnose oder unterlassener Einweisung kann später nur dann abgewiesen werden, wenn
- die Einweisung veranlasst und überwacht wird oder
- die Weigerung eines Patienten entsprechend dokumentiert wird.
Der Patient muss hierbei allerdings eindringlich auf die Konsequenzen hingewiesen werden
Sichern Sie sich rechtzeitig ab!
Unsere Ärztehaftpflichtversicherung deckt solche Ansprüche ab. Auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen setzen wir auf einen engen Dialog mit Ihnen.