Eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, ist für Ärzte Standespflicht. Dabei sollte die Versicherung so ausgestaltet sein, dass sie bestimmten Anforderung genügt, die für Ärzte besonders wichtig sind.
Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte folgenden Kriterien standhalten:
- Beträgt die Deckungssumme mindestens 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie
- 500.000 EUR Deckungssumme für Vermögensschäden - bei z. B. gutachterlicher Tätigkeit?
- Automatische Mitversicherung aller Behandlungen und Geräte innerhalb des Fachgebietes?
- Ist automatisch und beitragsfrei eine Auslandsdeckung bis zu 12 Monaten enthalten?
- Bei Kündigungsabsicht Ihres Vertrages durch den Versicherer: Besteht eine versicherungstechnische Schlichtungsstelle beim Versicherer?
- Hat der Versicherer eine kostenfreie Schaden-Hotline eingerichtet speziell für Berufshaftpflicht- und Medizinrecht?
- Verfügt der Versicherer über Schadenjuristen, die auf die Berufshaftpflicht im Heilwesen spezialisiert sind und genügend Erfahrung mit ärztlichen Schadenfällen aufweisen?
- Wird das strafrechtliche Risiko mit abgedeckt?
- Ist das ärztliche Restrisiko (angestellte Ärzte) versichert?
- Greift die Nachhaftungsversicherung bei Berufsaufgabe automatisch?
Bei Berufsausübungsgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren gilt es darüber hinaus noch weitere Aspekte beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu beachten. Wichtig ist, dass alle Partner die gleiche Deckungssumme haben, da unter Umständen gemeinschaftliche Haftung droht. Empfehlenswert ist auch den gleichen Versicherer zu wählen – so kann eine schnelle Schadenbearbeitung erleichtert werden.
- Individuelle Versicherungsangebote für z. B. Teilgemeinschaftpraxen, Zweigstellen oder Filialen vorhanden?
- Excedentenversicherung mit einer Konditionen- und Summendifferenzdeckung abschließbar, um Deckungslücken bei einzelnen Partnern zu verhindern?
- Flexible Komplettlösungen für MVZ beim Versicherer abrufbar?