Berufshaftpflicht für Ärzte
In den letzten Jahren sind Schadenersatzforderungen gegen Ärzte erheblich gestiegen. Nicht nur die Anzahl, auch die Höhe der Forderungen nimmt zu: Mittlerweile zählen sie zu den teuersten Schäden überhaupt.

Stark in Preis und Leistung muss unsere Berufshaftpflicht keinen Vergleich scheuen!
Ihre Tätigkeit als Arzt ist sehr verantwortungsvoll und bringt hohe Risiken mit sich, weil Fehler weitreichende Folgen haben können.
Wir bieten niedergelassenen Ärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Berufes zugeschnitten ist.
So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen. Darüber hinaus bietet Ihnen unser Haftpflichtkonzept verlässliche Sicherheit auf Basis eines guten Preises.
Berufshaftpflichtversicherung für Teilberufsausübungsgemeinschaftspraxen / MVZ
Falls Sie mit anderen Ärzten in Form einer Teilberufsausübungsgemeinschaftspraxis oder eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) kooperieren, bieten wir Ihnen ebenfalls passende Sicherheit. Sie und Ihre Kollegen profitieren dann von einem einheitlichen Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen.
Als Arzt auch im Ausland gut versichert
Ein weiterer Vorteil für Sie: Im Gegensatz zu anderen Versicherern ist bei unserer Ärztehaftpflichtversicherung eine Auslandsdeckung eingeschlossen. Konkret: Es besteht Versicherungsschutz für im Ausland vorkommende Schadenereignisse, wenn diese auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Inland oder auf Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen im Ausland zurückzuführen sind.
Versicherungsschutz für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt in Europa aus Anlass der Berufsausübung oder zum Zwecke einer beruflichen Aus- und Weiterbildung gilt für eine Dauer von bis zu 1 Jahr mitversichert. Die Tätigkeit im Ausland muss dem versicherten Risiko im Inland entsprechen.
Versicherungsschutz für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt zu humanitären ärztlichen Einsätzen in Entwicklungshilfe-Ländern aus Anlass der Berufsausübung wird für eine Dauer von bis zu 1 Jahr geboten. Dieser Versicherungsschutz gilt subsidiär zu einer Deckung über die entsprechende Organisation.
Für die Teilnahme an ärztlichen Kongressen besteht weltweit Versicherungsschutz.
Sie können sich bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten, dort arbeiten und erhalten einen kompletten Versicherungsschutz. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland bleib.
Ausgeschlossen hiervon bleiben eine dauerhafte Tätigkeit und/oder eine Zweitpraxis im Ausland.
Erweiterter Strafrechtsschutz
Die Interessenlage von versicherten Ärzten und dem Versicherer sind bei Strafverfahren identisch. Beide sind an einem möglichst positiven Ausgang des Strafverfahrens interessiert, denn hier werden oft wichtige Vorentscheidungen für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche getroffen.
Deshalb werden Strafverfahrenskosten im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Ansprüchen bei HDI-Gerling generell im Rahmen der Arzthaftpflichtversicherung mitversichert.
Erfahren Sie dazu mehr in unserem Highlightpapier "Berufshaftpflicht für Ärzte: Erweiterter Strafrechtsschutz" (PDF, 157 KB).
Sind Sie richtig versichert? Vergleichen Sie!
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz anhand unserer Checkliste!
Ein Mehr an Service
Bei Fragen zum Medizinrecht steht Ihnen eine weitere Service-Hotline zur Verfügung:
0611 180-9517
Unser Kooperationspartner Rechtsanwälte Broglie, Schade & Partner helfen Ihnen bei Fragen zum
- Vertragsarztrecht (z.B. Honorarkürzung, Regress oder Zulassungsfragen)
- Zivilrecht (z.B. bei Kooperationen bei Gemeinschaftspraxen)
- Strafrecht (z.B. Abrechnungsbetrug)
- ärztliches Berufsrecht (z.B. Weiterbildungs- oder Wettbewerbsrecht)
Noch ein Tipp
Wir empfehlen Ihnen unsere Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, damit Hausbesuche und Notdienste nicht zur Haftungsfalle werden! Informieren Sie sich hier.
Berufliche Absicherung
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