Pensionszusage
Eine Pensionszusage eignet sich insbesondere zur Versorgung von Führungskräften und Geschäftsführern. Die freie Gestaltung der Beiträge und Leistungen ermöglichen eine Versorgung auf hohem Niveau. Das Besondere: Der steuerliche Effekt im Unternehmen trägt zur Finanzierung der Leistungen bei.
Aufbau und Finanzierung
Die Pensionszusage ist ein unmittelbares, bilanzierungspflichtiges Versorgungsversprechen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Hinterbliebenen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Alter, Todesfall oder auch bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers Leistungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Zur planmäßigen Finanzierung der Versorgungsleistungen wird die Zusage in der Regel durch eine Versicherung und/ oder Investmentfonds rückgedeckt. Bei optimaler Gestaltung des Modells fließt dem Arbeitgeber im Leistungsfall aus dem Rückdeckungskonzept genau die Liquidität zu, die benötigt wird, um das Versorgungsversprechen gegenüber seinem Mitarbeiter zu erfüllen. Die Finanzierung einer rückgedeckten Pensionszusage kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Mitarbeiter im Wege des steuerfreien Gehaltsverzichtes erfolgen.
Sicherung der Leistung
Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleiben gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein. Für Versorgungsberechtigte, die nicht in den Schutzbereich der gesetzlichen Insolvenzsicherung fallen - wie z.B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer - kann der Insolvenzschutz durch Einräumung eines Pfandrechts an der bestehenden Rückdeckungsversicherung aufgebaut werden.
Schaubild zur Pensionszusage (jpg, 460 KB)
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