Umfassend beurteilen – richtig steuern – durch aktuarielle Gutachten
Ihr Versorgungssystem ist für die Unternehmensbilanzierung und -besteuerung jährlich zu bewerten. Mit unseren Dienstleistungen verschaffen wir Ihnen einen umfassenden Überblick sowie eine Entscheidungsvorlage auch für die zu künftigen Jahre.

Zusammen mit der betriebs- bzw. finanzwirtschaftlichen Betrachtung unterschiedlicher Gestaltungsformen entsteht ein Gesamtbild von möglichen Entwicklungsszenarien, das die Grundlage von Entscheidungen Ihres Unternehmens darstellt.
Das Ziel
Eine aus unterschiedlichen Perspektiven erstellte, langfristige und unternehmensindividuelle Analyse für ein weiteres erfolgreiches Vorgehen in Sachen bAV
HGB, IFRS oder US-GAAP – unser Aktuariat hilft weiter
Immer mehr Unternehmen müssen ihren Konzernabschluss neben HGB auch nach IFRS oder US-GAAP erstellen. Dazu sind spezielle aktuarielle Gutachten erforderlich, um die Höhe der Verpflichtungen nach internationaler Rechnungslegung auszuweisen. Unsere erfahrenen Aktuare erstellen die gewünschten Gutachten für Sie.
Versicherungsmathematische Gutachten für Ihre Bilanz
- Gutachten für unmittelbare Versorgungsverpflichtungen für die Steuerbilanz (§ 6a EStG) und Handelsbilanz (BilMoG)
- Gutachten nach IFRS und US-GAAP
- Kurztestate für den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) mit Ausweis der Bemessungsgrundlage für den PSV-Beitrag
- Gutachtenerstellung und aktuarielle Betreuung für Pensionskassen, Pensionsfonds und berufsständische Versorgungswerke
- Gutachten für mittelbare Versorgungsverpflichtungen über eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG
- Berechnungen von Unverfallbarkeitsansprüchen und Rentenhöhen sowie Besitzständen, Auskünfte zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen, Ermittlung von Abfindungsbeträgen
- Berechnung von Anpassungsbeträgen gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
- Berechnung von Rückstellungen für Vorruhestands-, Jubiläumsgeld-, Altersteilzeit- und Sterbegeldverpflichtungen
Erstellung von langfristigen Prognosen
- Langzeitanalysen zu betrieblichen Planungszwecken, zur Kontrolle des Verpflichtungs- und Finanzierungsverlaufs und zur Bestimmung des Einspar-/Mehrbelastungspotenzials etwaiger Zusageänderungen
Beratung & Kontakt
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