Kindergeldretter: Mehr "Cash" für Azubis
Wichtige Nachricht für Auszubildende: Mit dem Start ins Berufsleben und dem ersten eigenen Gehalt geht oftmals der Anspruch auf Kindergeld verloren. Mit dem "Kindergeldretter" sichern sich die jungen Arbeitnehmer monatlich 184 Euro und legen gleichzeitig den Grundstein für ihre Altersversorgung.

Auszubildende können grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres noch Kindergeld beziehen, vorausgesetzt ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter 8.004 Euro pro Jahr. Doch diese Geldsumme kommt schnell zusammen, obwohl Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrag abgezogen werden dürfen. Neben der Ausbildungsvergütung sind aber alle weiteren Einkünfte und Bezüge des jungen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Weihnachts- und Urlaubsgeld gehören ebenso dazu wie z. B. vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulagen und Einnahmen aus Kapitalvermögen.
"Kindergeldretter" sichert monatlich 184 Euro
Junge Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen diese Jahresgrenze übersteigt, können sich durch Einschalten des „Kindergeldretters“ die Zahlung von 184 Euro pro Monat sichern und nicht nur das. Ein Beispiel: Die zwanzigjährige Nina S. erhält für ihre Ausbildung zur Industriekauffrau monatlich 808 Euro bzw. 9.696 Euro jährlich sowie zusätzlich ein volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Da sie von ihrem Jahresgehalt die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskosten-Pauschale abziehen kann, verbleibt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 8.263 Euro (siehe Rechen-Beispiel). Damit würde sie ihren Kindergeldanspruch verlieren.
Flexibel, steuer- und sozialabgabenfrei für die Rente sparen
Durch das Einschalten des „Kindergeldretters“ steuert die Auszubildende jedoch rechtzeitig dagegen: Nina S. investiert monatlich 50 Euro ihrer steuerpflichtigen Vergütung per Entgeltumwandlung in ihre betriebliche Altersversorgung. Folglich sinkt ihr anzurechnendes Einkommen auf 7.789 Euro und damit unter den Jahresgrenzbetrag. Die Auszubildende schlägt somit zwei Fliegen mit einer Klappe: Durch das gerettete Kindergeld hat die junge Arbeitnehmerin mehr „Cash“ in der Tasche. Gleichzeitig spart sie schon in jungen Jahren für die spätere Rente und kann durch lange Laufzeiten erheblich vom Zinseszinseffekt profitieren.
Die umgewandelten Gehaltsteile fließen steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge. „Wir empfehlen den Auszubildenden die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse“, sagt Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement bAV bei HDI-Gerling Leben. Nach Abschluss der Ausbildung stehen dann alle Optionen offen: Der Vorsorgevertrag wird einfach fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder unbürokratisch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Team Premium-Account unter der Tel.-Nr.: 0221/144-63232 sowie per E-Mail an: premiumaccount@HDI-Gerling.de
Rechenbeispiel Nina S.:
Ausbildungsvergütung p. a.: 9.696 Euro
Urlaubs- und Weihnachtsgeld: 1.616 Euro
Vermögenswirksame Leistungen: 312 Euro
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Gesamt-Bezüge p. a.: 11.624 Euro
abzüglich
Sozialversicherungsbeiträge (21 %): 2.441 Euro
Werbungskosten-Pauschale: 920 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 8.263 Euro
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Gesamt-Bezüge p. a.: 11.624 Euro
abzüglich
Entgeltumwandlung p. a.: 600 Euro
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Zwischensumme: 11.024 Euro
abzüglich
Sozialversicherungsbeiträge (21 %): 2.315 Euro
Werbungskosten-Pauschale: 920 Euro
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Zu versteuerndes Einkommen: 7.789 Euro
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