StopUr - die steueroptimierte Unternehmerrente: Eigenkapitalquote und Versorgung stärken

Mit der "StopUr - die steueroptimierte Unternehmerrente" bietet HDI-Gerling Leben Gesellschafter-Geschäftsführern eine optimale Lösung für die Verwendung der Betriebsgewinne. Die Vorteile: eine geringere Steuerlast, erhöhte Kapitalerträge und eine Stärkung der Betriebsrente.

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage haben viele Unternehmen auch im zurückliegenden Jahr Betriebsgewinne erzielt. Für Gesellschafter-Geschäftsführer verbindet sich damit jedoch die Frage nach einer optimalen Verwendung. Denn weder die Ausschüttung noch die private Wiederanlage ist steuerlich attraktiv. Hinzu kommen oftmals Defizite bei der persönlichen Altersversorgung. "Wir haben mit StopUr - die steueroptimierte Unternehmerente ein Konzept entwickelt, das nicht nur die bedarfsgerechte Altersversorgung des Unternehmers im Fokus hat, sondern gleichermaßen zu einer Stärkung der betrieblichen Eigenkapitalquote führt", betont Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei HDI-Gerling Leben.

Keine Belastung durch Abgeltungsteuer

Der Kern dieses Versorgungskonzeptes basiert auf einer steueroptimierten Wiederanlage, der so genannten Thesaurierung, von Unternehmensgewinnen. Eine ertragsteuerpflichtige Überführung der Gewinne in die Privatsphäre findet damit nicht statt. Stattdessen werden diese zugunsten einer betrieblichen Unternehmerversorgung steuerbegünstigt im Unternehmensvermögen reinvestiert. Voraussetzung: Die Kapitalgesellschaft des Unternehmers muss einen verfügbaren Gewinn ausweisen. Die Umsetzung findet dann in drei wesentlichen Schritten statt.

  • 1. Schritt: Der Gesellschafter-Geschäftsführer thesauriert positive Unternehmensgewinne und erzielt neben steuerlichen Vorteilen vor allem positive Bilanzeffekte. Außerdem führt die erreichte Stärkung des Eigenkapitals zu einer verbesserten Unternehmensbewertung im Hinblick auf Basel II.
  • 2. Schritt: Nicht ausgeschüttete Gewinne werden beispielsweise als Einmalanlage in der betrieblichen Sphäre in abgeltungsteuerfreie Kapitalanlageprodukte investiert. Neben steuerlich begünstigten Aktienfonds sind hier alternative betriebliche Investitionen in abschreibungsfähige Anlagen möglich.
  • 3. Schritt: Die aus der Anlage steuerbegünstigt erwirtschafteten, laufenden Erträge werden gewinnmindernd einer betrieblichen Altersversorgung des Unternehmers zugeführt. In Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse können die Zuwendungen zugunsten des Unternehmers durch die betriebliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zusätzlich gesteigert werden.

Entscheidend ist, dass die betriebliche Wiederanlage in abgeltungsteuerfreie Kapitalanlagen nicht nur zu positiven Bilanzeffekten führt, sondern auch zu höheren laufenden Netto-Kapitalerträgen. "Durch StopUr werden diese Erträge steuerwirksam zur laufenden Dotierung der rückgedeckten Unterstützungskasse von HDI-Gerling und damit einer aufwandsneutralen Unternehmerversorgung eingesetzt", erläutert Siegfried Hischke.

Auch im Rentenalter vorteilhaft

Durch diese intelligente Kombination erhöhen sich im Ergebnis nicht nur das Anlagekapital und die "Steuerzulage" für die Unterstützungskasse um jeweils etwa 40 Prozent. Der Unternehmer erzielt im Vergleich zu einer Gewinnausschüttung etwa 85 Prozent höhere Erträge nach Steuern. Weiterer Vorteil: Der Unternehmer kann Jahr für Jahr - je nach betrieblicher Situation und persönlichem Bedarf - frei entscheiden, ob und in welcher Höhe weitere Gewinnthesaurierungen zugunsten ergänzender Versorgungsbausteine erfolgen sollen. Und wenn später der Ruhestand naht, profitiert der Gesellschafter-Geschäftsführer erneut. Denn Leistungen, die im Alter aus der Unterstützungskasse fließen (Rente oder Kapital), unterliegen in der Regel einer niedrigeren Besteuerung als in der aktiven Erwerbsphase.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner in Ihrer HDI-Gerling Niederlassung sowie unter Tel. (0221) 144-77 77 oder per E-Mail an: 7777@HDI-Gerling.de

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