Aktuelles BAG-Urteil: Streit um Internetanschluss im Betrieb

Arbeitgeber sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, dem Betriebsrat einen kostenlosen Internet-Zugang bereitzustellen, sofern ein solcher Anschluss vorhanden ist. Dies ergibt sich aus einem kürzlichen Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

Computer gehören längst zum betrieblichen Alltag. Das sieht auch ein Baumarkt so und stellt dem Betriebsrat ein entsprechendes Arbeitsgerät zur Verfügung. Dessen Wunsch nach einem Internetanschluss wird jedoch verweigert, obwohl ein solcher Zugang ins "world wide web" vorhanden ist. Dagegen klagte die Arbeitnehmervertretung, wie in den Vorinstanzen, schließlich auch mit Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Anspruch auf Kommunikationstechnik

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 40 Abs. 2 BetrVG) hat der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, für die Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung u. a. Informations- und Kommunikationstechnik zu erhalten. Hierzu zählen die Bundesarbeitsrichter auch den Internetanschluss. Daher kann dem Betriebsrat ein entsprechender Zugriff nicht verweigert werden. Dies gilt jedoch unter der Maßgabe, dass die Geräte sowie der Online-Zugang bereits vorhanden sind, dem Arbeitgeber hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und, wie es heißt, der Nutzung auch keine sonstigen Belange des Arbeitgebers entgegenstehen (Az.: 7 ABR 79/08).

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