Werden Aufzeichnungen für einen Film beschädigt oder zerstört, entstehen zusätzliche Kosten durch die Wiederherstellung der Aufnahmen. Ist eine Wiederherstellung nicht möglich, kann es sogar zum Abbruch einer Filmproduktion kommen.
Werden die Aufzeichnungen für das Projekt während der Herstellung, Lagerung, Bearbeitung oder während dem Transport beschädigt oder kommen abhanden, so tritt die Versicherung von Bild- und Tonaufzeichnungen ein.
Wir ersetzen die Kosten, die bei der Wiederherstellung der Aufnahmen entstehen, zum Beispiel durch Reparaturen.
Ist eine Wiederherstellung der Aufnahmen nicht möglich und kann der Film deshalb nicht fertig gestellt werden, werden die bisher aufgewendeten und die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen noch aufzuwendenden Kosten ersetzt.
Nicht ersetzt werden die Schäden am Aufnahmematerial selbst, so dass z. B. ein defekter Datenträger nicht ersetzt wird, sondern lediglich die Kosten zur Wiederherstellung der auf dem Datenträger gespeicherten Aufnahmen.