Filmapparate-Versicherung

Um Versicherungsschutz bei Schäden an der Aufnahmetechnik zu erhalten, kann eine
Filmapparate-Versicherung abgeschlossen werden.

Wir ersetzen Schäden sowohl an eigenen als auch an geliehenen oder gemieteten Gegenständen der Aufnahmetechnik. Versichert ist auch das entsprechende Zubehör wie z. B. Koffer.

Versicherungsschutz besteht bis auf wenige Ausschlüsse gegen alle Gefahren, denen die Gegenstände während der Verwendung, dem Transport und der Lagerung ausgesetzt sind.

Kein Versicherungsschutz besteht für Sachfolge- und Vermögensschäden, wie z. B. nicht verwendbare Aufnahmen. Diese sind aber über die Versicherung für Bild- und Tonaufzeichnungen versicherbar.