Ähnlich wie bei einem Personenausfall kann auch der Ausfall einer bestimmten Sache zur Unterbrechung oder zum Abbruch einer Filmproduktion führen.
Die Produktionsmehrkosten, die durch Änderungen oder Verzögerungen in der Durchführung der Filmproduktion wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von z. B.
- Atelierbauten und/oder anderen Gebäuden sowie Innen- und Außenbauten, die als Filmkulisse dienen
- Geräten der Aufnahmetechnik
- Requisiten und Dekorationen, die für die Fertigstellung des Films unbedingt benötigt werden
entstehen, können über die Sachausfall-Versicherung abgedeckt werden.
Bei einem Produktionsabbruch werden die bisher aufgewendeten Kosten und die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen noch zu leistenden Zahlungen ersetzt.
Die Sachschäden an den oben genannten Gegenständen sind über die Sachausfall-Versicherung jedoch nicht versichert.