Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst zwei Kernleistungen: Sie erfüllt begründete Schadenersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab.
Sie tritt in Kraft, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder hieraus Vermögensschäden entstanden sind.