Betriebsschließungsversicherung

Betriebe der Nahrungsmittelindustrie können beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger durch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden. Dies basiert auf dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG).

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Wir bieten Ihnen bei behördlich angeordneten Maßnahmen nach dem IfSG Deckungsschutz für Ihren entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten.

Sichern Sie sich mit der Betriebsschließungsversicherung von HDI-Gerling gegen folgende Gefahren und Schäden:

  • Schließungsschaden des versicherten Betriebes oder der Betriebsstätte
  • Tätigkeitsverbote von Betriebsangehörigen eines Betriebes oder einer Betriebsstätte
  • Desinfektion von Betriebsräumen und -einrichtungen
  • Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung oder Vernichtung von Vorräten und Waren
  • Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern und umfassend über Ihren bedarfsgerechten und individuellen Versicherungsschutz.

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