Managerhaftpflicht (D&O): Als Manager auf Nummer sicher gehen

Das Arbeitsumfeld von Managern wird immer schwieriger und die Haftung der Entscheider nimmt immer stärker zu. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung als Versicherer der Wirtschaft bieten wir ein Sicherheitskonzept, das Manager im Ernstfall umfassend schützt.

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Warum eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O)?

Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Geschäftsführer (Organ) unterliegen der verschärften Organhaftung. Danach haften sie für Vermögensschäden persönlich mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber ihrem Unternehmen.

Wird ein Organ von seinem Unternehmen auf Schadenersatz in Anspruch genommen, gilt hinsichtlich des Verschuldens eine Beweislastumkehr, d. h. das Organ muss beweisen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.

Was ist versichert?

Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen wegen eines Vermögensschadens, der auf eine schuldhafte Pflichtverletzung in Ausübung der Organtätigkeit zurückzuführen ist.

Wer ist versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter schützt Organe von Kapitalgesellschaften sowohl vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter als auch des Versicherungsnehmers, des Unternehmens.

Versicherte Personen sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen:

  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Verwaltungsräte
  • Beiräte
  • Geschäftsführer
  • vergleichbare Organe nach ausländischen Rechtsordnungen
  • leitende Angestellte

Unsere Leistungen

Wir prüfen die Deckungs- und Haftungsfrage und leisten Entschädigungen im Falle begründeter Ansprüche im Rahmen des Versicherungsvertrages. Unberechtigte Ansprüche werden von uns oder beauftragten Spezial-Anwälten für die versicherte Person abgewehrt.

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