Diebstahl von Gartenmöbeln – was tun?

Juni 2009 | Nach einer langen Winterpause werden Stühle, Tische und Liegen aus Kellern, Garagen oder Gartenhäuschen hervorgeholt und schon einmal auf die Terrasse gestellt, um bei den ersten Sonnenstrahlen einsatzbereit zu sein.

Doch was tun, wenn die Gartenmöbel am nächsten Tag nicht mehr da sind? Die Möbel auf der Terrasse oder im Garten sind leichte Beute für Diebe, denn ein Zaun bietet wenig Sicherheit.

Nützliche Tipps für Gartenmöbelbesitzer

  • Markieren und fotografieren Sie Ihre Gegenstände im Garten. So sind diese im Fall der Fälle eindeutig identifizierbar.
  • Mit Kies bestreute Zufahrten und Fußwege machen Bewegungen hörbar und dienen als Warnung für Gartenbesitzer.
  • Dornige Sträucher und Hecken als Zaun, wie beispielsweise Weißdorn, schrecken potentielle Diebe ab.
  • Türen und Fenster von Gartenschuppen, in denen Gartengeräte und -möbel gelagert werden, sollten mit Schlössern versehen sein.
  • Bei einem aufziehenden Gewitter sollten die Hausratgegenstände zur Sicherheit ins Haus oder den Gartenschuppen gebracht werden.

Finanzielle Absicherung durch die Hausratversicherung

Standardmäßig bietet die Hausratversicherung Schutz, wenn Täter in die Wohnung oder das Haus einbrechen und Hausrat stehlen. Moderne Versicherungsprodukte bieten eine Deckungserweiterung für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten vom versicherten Grundstück.

Die Deckung des Hausratprodukts Comfort von HDI-Gerling bietet eine Entschädigungsgrenze bis 500 €. Im Deckungskonzept Exclusive sind derartige Schäden bis 2.000 € mitversichert. Allerdings bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf den Diebstahl von Gartenmöbeln. Bei Sturm besteht kein Versicherungsschutz für Hausratgegenstände, die sich im Garten befinden.

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