Checkliste für den Käufer eines Gebrauchtwagens
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist an sich eine ganz normale Sache. Damit Sie vor bösen Überraschungen geschützt werden, gibt es einiges zu beachten. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen.
Bevor Sie den Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Verkäufer und Halter sollten möglichst identisch sein. Prüfen Sie den Personalausweis des Verkäufers. Notieren Sie sich die Ausweisnummer, und lassen Sie sich eine Vollmacht zeigen, wenn er das Auto im Auftrag des Halters verkauft.
- Die Angaben im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollten identisch sein.
- Für Fahrzeugzubehör sollte die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen.
- Prüfen Sie die Zahl der Vorbesitzer. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Ersatzbrief vorgelegt wird.
- Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer des Wagens mit dem Eintrag in den Papieren. Die Motornummer ist dabei nicht von Bedeutung.
- Überprüfen Sie das Kundendienstheft. Lassen Sie sich die Rechnungen von Reparaturen beim Kauf aushändigen.
- Stimmt die Datumsangabe auf der Prüfplakette mit dem Eintrag im Fahrzeugschein überein? Überprüfen Sie außerdem, wann die letzte Abgasuntersuchung gemacht wurde. Für Kat-Autos sollte diese mindestens noch ein halbes Jahr gelten.
- Achten Sie darauf, ob der Kilometerstand mit der Angabe in der Zeitung übereinstimmt. Ist der Kilometerstand plausibel?
- Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag ab, in dem alle Vereinbarungen und Angaben zum Fahrzeug festgehalten sind.
Nach Unterschreiben des Vertrages
- Bei Übergabe erhalten Sie den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und sämtliche Schlüssel.
- Sie müssen das Fahrzeug spätestens am dritten Werktag ummelden.
- Werden Sie vor Ummeldung in einen Unfall verwickelt, müssen Sie dem Verkäufer den entstehenden Schaden ersetzen. Sicherheitshalber sollten Sie vor der ersten Fahrt das Fahrzeug bereits umgemeldet und sich um den Versicherungsschutz gekümmert haben.
- Ansprüche wegen versteckter Sachmängel und Rechtsmängel können nach Abschluss des Vertrages nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer hat sie arglistig verschwiegen.
- Kaufvertrag als Download für den Käufer/Verkäufer (PDF, 78 KB)