Öko Tarif Kraftfahrt
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Über 4 Millionen Unfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Der weitaus überwiegende Teil geht glimpflich aus und es entsteht nur Sachschaden. Doch bei jedem zehnten Unfall werden auch Personen verletzt. In jedem Fall ist es nach einem Unfall für alle Beteiligten sehr schwer einen "kühlen Kopf" zu bewahren. Daher möchten wir Ihnen einige Tipps und Anregungen geben, was nach einem Unfall zu tun ist.
1. Verhalten an der Unfallstelle
Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Dies hätte nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Regressforderungen der Versicherung zur Folge.
Unfälle auf Autobahnen oder Bundesstraßen sollten über die vorhandenen Notrufsäulen gemeldet werden. So ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet. Sie können sich aber auch sofort an unser Schaden-Service wenden.
In jedem Fall sichern Sie bitte immer zuerst die Unfallstelle ab. Schalten Sie die Warnblinklichtanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann. Rufen Sie danach sofort Hilfe. Braucht eine Person ärztliche Hilfe oder kann sie sich nicht selbst aus dem Auto befreien, rufen Sie die 112 an. In allen anderen Fällen hilft Ihnen unser Schaden-Service weiter. Dort wird Ihnen sofort weitergeholfen, ob die Polizei gerufen werden muss, ein Abschleppwagen notwendig wird oder mit dem Versicherer des Unfallverursachers Kontakt aufgenommen werden muss.
Bei geringfügigen Schäden achten Sie bitte darauf, dass der Verkehrsfluß nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie bitte wegen einer kleinen Beule nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus die Stellung der Fahrzeuge zu markieren und falls ein Fotoapparat zur Hand ist, zu fotografieren.
2. Was Sie unbedingt notieren sollten
Wird keine Hilfe gerufen, nehmen Sie bitte folgende Daten schriftlich auf:
- Amtliches Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich bitte die Ausweispapiere zeigen.
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer der beteiligten Fahrer. Verlangen Sie Unterlagen. Die meisten Versicherer geben Ihren Versicherungsnehmern Ausweiskarten oder Merkblätter über den bestehenden Versicherungsschutz an die Hand.
- Ort und Zeitpunkt des Unfallgeschehens.
- Namen und Anschrift von Unfallzeugen.
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle.
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird.
In jedem Fall gilt: Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab, überlassen Sie die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.
3. Worauf Sie bei Bagatellunfällen achten müssen
Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem sogenannten Bagatellunfall, wenn Sie gerufen wird. Sie müssen sich aber dann auf längere Wartezeiten einstellen. Sie sollten deshalb wissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Auch die Polizei führt bei Bagatellschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch.
Aber: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei, wenn Personen verletzt wurden, Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder Sie vermuten, dass der Unfall vorgetäuscht wurde.
4. Schadenmeldung beim Versicherer des Schädigers
Nach einem Unfall kann der Geschädigte den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen; er ist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis dieser den Schaden meldet.
Setzen Sie sich sofort telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station des Schädigers in der Nähe, so lassen Sie am einfachsten dort Ihren Schaden feststellen. Sie können aber das Fahrzeug auch zur nächstgelegenen Fachwerkstatt bringen oder abschleppen lassen. Fordern Sie dann die Versicherungsgesellschaft auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.
Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, fordern Sie entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung an. Liegt diese der Werkstatt vor, rechnet sie direkt mit der Werkstatt ab. Dies beschleunigt auch die Schadenregulierung.
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