Oldtimerbesitzer können bei Erfüllen von bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Wechselkennzeichen) erhalten. An die Verwendung dieses Kennzeichens sind jedoch vom Gesetzgeber folgende Auflagen geknüpft:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung
Die Prämienberechnung richtet sich in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggfs. Fahrzeug-Versicherung jeweils nach dem Fahrzeug mit der höchsten Prämie. Über diesen Vertrag sind dann alle anderen Oldtimer des Versicherungsnehmers ebenfalls Haftpflicht- und das jeweils mit dem roten Kennzeichen ausgestatteten Fahrzeug ggfs. Vollkasko versichert. Voraussetzung für den Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ist jedoch, dass für die übrigen Fahrzeuge eine Fahrzeugteilversicherung abgeschlossen wird. Die Prämienberechnung dieser Fahrzeugteilversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert des Oldtimers.
Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung wird für jedes Fahrzeug die Prämie entsprechend dem jeweiligen Marktwert berechnet. Die Prämien für die Kraftfahrt-Haftpflicht- und die Fahrzeugversicherung sind feste Einmalprämien und gelten für die Dauer eines Jahres. Die geringere Zulassungsdauer ist in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Eine Prämienerstattung erfolgt nur, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft oder endgültig abgemeldet wird.
In der Kraftfahrt-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt bzw. angerechnet. Es kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren erworben werden. Aus diesem Grund wird bei einem Versichererwechsel kein Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.