- eingeführt am 29. Juli 1997
- Euro-Kennzeichen, letztes Zeichen: "H" für "Historisches Fahrzeug" (das Zeichen "H" ist kein Bestandteil der Erkennungsnummer)
- Voraussetzungen: Fahrzeug muss vorwiegend zur "Pflege des kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden, weitgehender Originalzustand, Mindestalter: 30 Jahre
- besonderes Gutachten erforderlich (amtlich anerkannter Sachverständiger)
- günstige Pauschal-Steuer
- keine Einschränkungen der Verwendung wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen