Oldtimer Versicherung
Wer sich für klassische Automobile begeistert, begeistert sich immer für das Ungewöhnliche, Besondere, Einzigartige. Wie gut, dass es für diese außergewöhnliche Leidenschaft jenseits des Alltags mit unserem Oldtimer-Tarif ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept gibt.
Vorteile auf der ganzen Strecke
Bei uns können Sie Ihren Oldtimer bereits mit einem Alter von 25 Jahren versichern.
- Wir sind langjähriger und erfahrener Spezialist im Bereich der Oldtimer-Versicherung.
- Mit der HDI-Gerling Oldtimer-Versicherung erhalten Sie ganzjährigen, vergünstigten Versicherungsschutz ohne lästiges An- und Abmelden.
- Wir bieten auch für nicht zugelassene Fahrzeuge eine Fahrzeugteilversicherung zu besonders günstigen Prämien.
- Unser Deckungskonzept berücksichtigt auch rote Dauerkennzeichen.
- Mithilfe unserer 20% Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung vermeiden Sie eine mögliche Unterversicherung.
Bitte beachten Sie, das ein „H-Kennzeichen“ nicht automatisch eine Zugangsberechtigung zum Oldtimer-Tarif darstellt. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen bei den Produktdetails.
Unsere Oldtimer-Tarife
- antike Fahrzeuge (bis Baujahr 1939)
- Veteranenfahrzeuge (bis Baujahr 1964)
- Liebhaberfahrzeuge (mindestens 25 Jahre alt)
Unsere Sonderkennzeichen
Historienkennzeichen
- eingeführt am 29. Juli 1997
- Euro-Kennzeichen, letztes Zeichen: "H" für "Historisches Fahrzeug" (das Zeichen "H" ist kein Bestandteil der Erkennungsnummer)
- Voraussetzungen: Fahrzeug muss vorwiegend zur "Pflege des kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden, weitgehender Originalzustand, Mindestalter: 30 Jahre
- besonderes Gutachten erforderlich (amtlich anerkannter Sachverständiger)
- günstige Pauschal-Steuer
- keine Einschränkungen der Verwendung wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen
Saisonkennzeichen
Auch für Oldtimer besteht seit dem 01. März 1997 die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen.
Das Fahrzeug wird dann mit diesem Kennzeichen nur einmal zum Verkehr zugelassen. Die jeweilige Zulassungsdauer/ Saison kann frei gewählt werden und wird sowohl auf dem amtlichen Kennzeichen als auch auf der Doppelkarte dokumentiert. Das bedeutet, dass das Fahrzeug jedes Jahr in diesem Zeitraum verwendet werden darf. Die Mindestdauer für Saisonkennzeichen beträgt 2 und die Höchstdauer 11 Monate.
Die Zulassungsdauer wird durch eine Zahlenkombination auf dem amtlichen Kennzeichen ausgewiesen. Angegeben sind jeweils der Beginn- und der Endmonat des Zulassungszeitraumes. Der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen darf außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden.
Außerhalb der Saison besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen einer Ruheversicherung. Das Fahrzeug darf daher in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nur innerhalb des Einstellraumes bzw. des umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden. In der Fahrzeugversicherung wird Versicherungsschutz im Rahmen der Sonderbedingungen für die Oldtimer-Versicherung gewährt, als ob das Fahrzeug stillgelegt wäre. Eine Ruheversicherung außerhalb des Zulassungszeitraums besteht nur dann, wenn der Vertrag bereits eine Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung beinhaltet.
Rotes Dauerkennzeichen
Oldtimerbesitzer können bei Erfüllen von bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Wechselkennzeichen) erhalten. An die Verwendung dieses Kennzeichens sind jedoch vom Gesetzgeber folgende Auflagen geknüpft:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung
Die Prämienberechnung richtet sich in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggfs. Fahrzeug-Versicherung jeweils nach dem Fahrzeug mit der höchsten Prämie. Über diesen Vertrag sind dann alle anderen Oldtimer des Versicherungsnehmers ebenfalls Haftpflicht- und das jeweils mit dem roten Kennzeichen ausgestatteten Fahrzeug ggfs. Vollkasko versichert. Voraussetzung für den Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ist jedoch, dass für die übrigen Fahrzeuge eine Fahrzeugteilversicherung abgeschlossen wird. Die Prämienberechnung dieser Fahrzeugteilversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert des Oldtimers.
Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung wird für jedes Fahrzeug die Prämie entsprechend dem jeweiligen Marktwert berechnet. Die Prämien für die Kraftfahrt-Haftpflicht- und die Fahrzeugversicherung sind feste Einmalprämien und gelten für die Dauer eines Jahres. Die geringere Zulassungsdauer ist in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Eine Prämienerstattung erfolgt nur, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft oder endgültig abgemeldet wird.
In der Kraftfahrt-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt bzw. angerechnet. Es kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren erworben werden. Aus diesem Grund wird bei einem Versichererwechsel kein Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.
Haben wir Ihren Sinn fürs Außergewöhnliche geweckt?
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