Diese Versicherungsform gilt für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis einschließlich 1975. Voraussetzung für die Einstufung in diese Versicherungsform ist das Vorhandensein eines Alltagsfahrzeuges. Hierzu benötigen wir eine schriftliche Bestätigung. Es ist nicht verpflichtend, dieses Fahrzeug in unserem Hause zu versichern. Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass die Angaben in einem evtl. Schadenfall geprüft werden.
In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung berechnet sich die Prämie nach dem Zulassungsbezirk (Tarifgruppe für Beamte oder Agrarier wird nicht gewährt) und der Typklasse. Die Tarifierung in der Fahrzeugversicherung erfolgt nach dem Marktwert des Fahrzeuges. Die Prämien für die Kraftfahrt-Haftpflicht- und die Fahrzeugversicherung sind feste Einmalprämien und gelten für die Dauer eines Jahres. Wird das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt, erfolgt keine Prämienerstattung für diesen Zeitraum. Eine Prämienerstattung erfolgt nur, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft oder endgültig abgemeldet wird.
Weder in der Kraftfahrt-Haftpflicht- noch in der Fahrzeugvollversicherung wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt bzw. angerechnet. Es kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren erworben werden. Aus diesem Grund wird bei einem Versichererwechsel kein Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.