Auch für Oldtimer besteht seit dem 01. März 1997 die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen.
Das Fahrzeug wird dann mit diesem Kennzeichen nur einmal zum Verkehr zugelassen. Die jeweilige Zulassungsdauer/ Saison kann frei gewählt werden und wird sowohl auf dem amtlichen Kennzeichen als auch auf der Doppelkarte dokumentiert. Das bedeutet, dass das Fahrzeug jedes Jahr in diesem Zeitraum verwendet werden darf. Die Mindestdauer für Saisonkennzeichen beträgt 2 und die Höchstdauer 11 Monate.
Die Zulassungsdauer wird durch eine Zahlenkombination auf dem amtlichen Kennzeichen ausgewiesen. Angegeben sind jeweils der Beginn- und der Endmonat des Zulassungszeitraumes. Der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen darf außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden.
Außerhalb der Saison besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen einer Ruheversicherung. Das Fahrzeug darf daher in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nur innerhalb des Einstellraumes bzw. des umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden. In der Fahrzeugversicherung wird Versicherungsschutz im Rahmen der Sonderbedingungen für die Oldtimer-Versicherung gewährt, als ob das Fahrzeug stillgelegt wäre. Eine Ruheversicherung außerhalb des Zulassungszeitraums besteht nur dann, wenn der Vertrag bereits eine Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung beinhaltet.