Wie Sie die Umweltprämie erhalten!

April 2009 | Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen. Ab sofort können Sie deshalb beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anträge auf Gewährung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro stellen. Lesen Sie im Folgenden, was Sie dabei zu beachten haben.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Halter des verschrotteten Altfahrzeugs waren und auf die das neu erworbene Fahrzeug zugelassen ist.

Das Neufahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:


  • Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, der
  • mindestens „Euro 4“ erfüllt.
  • Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen.
  • Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch Jahreswagen.

Wie beantragen Sie die Umweltprämie?

Ab sofort gilt ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie. Sie können nun allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages einen entsprechenden Antrag stellen und sich somit die Umweltprämie reservieren. Verwenden Sie dafür ganz einfach das Online-Formular auf www.bafa.de. Die Prämie wird weiterhin erst dann ausgezahlt, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt (nachgewiesen) ist.

Verlängerung der Umweltprämie

Ursprünglich war geplant, dass insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Bei einer Umweltprämie von 2.500 Euro hätten somit insgesamt 600.000 Fahrzeuge die Umweltprämie erhalten können. Diese Summe wäre bestenfalls noch für ein paar Wochen ausreichend gewesen. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, die Umweltprämie aufzustocken.

Noch ein Tipp

Übrigens, nicht nur die BAFA bietet Ihnen eine Umweltprämie. Auch HDI-Gerling unterstützt Sie mit einem Umweltbonus für neue umweltschonende Neu- und Jahreswagen.

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