Frühlingszeit - Zeckenzeit
April 2009 | Der Frühling lockt mit seinen ersten Sonnenstrahlen raus ins Grüne: Ein Picknick auf der Wiese, Nordic Walking oder einfach nur ein Spaziergang. Gerade für Kinder ist die Natur ein großes Abenteuer. Doch die Natur birgt auch Gefahren. Eine davon ist die Zecke.
Wo lauern die Zecken?
Zecken leben in Bodennähe. Sie lauern auf Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Sie lassen sich nicht, wie oft behauptet wird, von Bäumen fallen. Zecken stechen Säugetiere, wie z. B. Rehe, und saugen ihr Blut. Aber auch Menschen werden von ihnen nicht verachtet. Ganz leicht passiert es, dass man Zecken an Wegrändern, Wiesen, aber auch in Gärten und Parks beim Vorbeigehen abstreift.
Wie können Sie sich vor einem Zeckenstich schützen?
- Meiden Sie Waldgebiete mit viel Unterholz und einer dichten Krautzone.
- Tragen Sie helle Kleidung, so können Zecken besser entdeckt und früher entfernt werden.
- Machen Sie es der Zecke schwerer, die Haut zu erreichen indem Sie z.B. die Socken über die Hosenbeine ziehen.
- Sprühen Sie zusätzlich Insektenschutzmittel auf die Kleidung.
- Suchen Sie den Körper nach Zecken ab, sobald Sie wieder zurück aus der Natur sind.
- Hat sich eine Zecke bei Ihnen festgesaugt, entfernen Sie diese unbedingt sofort z.B. mit Hilfe einer Zeckenzange und reinigen bzw. desinfizieren die Stichstelle.
- Den besten Schutz vor einer FSME-Erkrankung und möglichen, bleibenden Schäden bietet die rechtzeitige Schutzimpfung.
Wie können Sie sich absichern, falls Sie durch einen Zeckenstich krank werden?
Eine private Unfallversicherung deckt marktüblich Hirnhautentzündung oder Borreliose, die durch Zeckenbisse verursacht wurden, nicht ab. Prüfen Sie daher Ihre bestehende Versicherungspolice.
Mit der Exclusive bzw. Exclusive 50 Unfallversicherung bei HDI-Gerling müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn im Rahmen der Immunklausel sowie Infektionsklausel bietet Ihnen HDI-Gerling den benötigten Versicherungsschutz.
Hierbei wird nicht nur die durch einen Zeckenbiss verursachte Infektion, sondern auch ein Impfschaden nach einer ärztlich oder behördlich empfohlenen Schutzimpfung gegen die Frühsommermeningitis abgesichert, sofern sich durch die Impfung ein Invaliditätsgrad von mehr als 20 % ergibt.
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