Geschäftsführer-Versorgung für Gesellschafter

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH genießen eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Als solche können sie alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen und ihre Versorgung steuerbegünstigt auf Firmenkosten finanzieren. HDI-Gerling Leben bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung.

Unser Tipp

Der Aufbau einer individuell zugeschnittenen Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung sollte idealerweise anhand mehrerer Prüfschritte erfolgen.

1. Versorgungsbedarf

Für viele Gesellschafter-Geschäftsführer entsteht auf Grund der meist nur unzureichenden gesetzlichen Versicherungsleistungen eine erhebliche Versorgungslücke. Selbst wenn regelmäßig Höchstbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden, ergeben sich für Jahreseinkommen ab ca. 80.000 EUR Versorgungslücken in Höhe von rund 45% und mehr des letzten Bruttoeinkommens - Tendenz steigend. Machen Sie sich selbst ein Bild und werfen Sie einen Blick in Ihre persönliche Rentenberechung Ihres verantwortlichen Rententrägers an.

Auch die seit 01.01.2002 gewährten staatlichen Zulagen zum Aufbau einer eigenfinanzierten, kapitalgedeckten Zusatzversorgung (Riester-Rente) schaffen keine Abhilfe, da lediglich gesetzlich Pflichtversicherte dem steuerlich geförderten Personenkreis hinzugerechnet werden. Sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer bleiben bei der Riester-Förderung außen vor.

Auch durch drastische Einschnitte der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung können im Fall der Berufsunfähigkeit gravierende Lücken klaffen. Hier ist es besonders dringlich, bedarfsorientierten Versicherungsschutz eigeninitiiert aufzubauen. Neben der richtigen Bemessung der Höhe einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente ist es ebenso wichtig, die Qualität des Versicherungsschutzes zu bewerten. HDI-Gerling verzichtet vollständig auf den Verweis auf andere Tätigkeiten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Wir erhielten Spitzenbewertungen von unabhängigen Ratingagenturen: "Hervorragend" von Franke und Bornberg (Höchstnote) und 5 Sterne von Morgen & Morgen (Höchstnote)
Fazit: Je höher das Gehalt desto größer die gesetzlichen Versorgungslücken: Gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer ist es somit besonders interessant, die Versorgung auf breitere Beine zu stellen und steuerbegünstigte, betriebliche Versorgungsbausteine einzubinden.

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2. Sozialversicherungsrechtlicher Status

Die Praxis zeigt, dass viele Gesellschafter-Geschäftsführer und auch Fremd-Geschäftsführer (nicht am Unternehmenskapital beteiligte Geschäftsführer) gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichten - in der Annahme, sie seien sozialversicherungspflichtig. Die Folgen können fatal sein, denn allein die Beitragszahlung begründet noch keinen Leistungsanspruch. Das bedeutet konkret: Im Fall der Arbeitslosigkeit oder auch Berufsunfähigkeit können die Leistungen durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger verweigert werden. Sogar steuerliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen (z.B. Nachzahlungen für steuerfrei verbuchte Arbeitgeberbeiträge).

Nur wer weisungsgebunden und ohne maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens tätig ist, unterliegt der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Überwiegen jedoch die Unternehmereigenschaften in der Ausübung der Tätigkeit und Führung des Betriebes, ist in der Regel ein sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis anzunehmen.

Bereits zu Unrecht geleistete Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen bestimmter Verjährungsungsfristen erstattet werden.

Unser Service

Eine individuelle rechtsverbindliche Beurteilung Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status sollte aus Gründen der Rechtssicherheit durch Ihre zuständige Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger stets vorgenommen werden. Hierfür sind nicht allein die schriftlich abgefassten Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge maßgebend, sondern ebenso die tatsächlich gelebten Verhältnisse im Geschäftsalltag. Zu unseren Leistungen zählt auch das Themenfeld der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. Sie erhalten:

  • wichtige Hinweise zur Abwicklung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung über die zuständigen Sozialversicherungsträger
  • die Darstellung möglicher Versorgungsalternativen
  • Vorschläge zur Einrichtung einer bedarfsgerechten und lückenlosen Versorgung
  • Informationen zur Rückerstattung und Beratung bei der Wiederanlage zu Unrecht geleisteter Sozialversicherungsbeiträge

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem unserer Experten zu diesem Themengebiet!

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3. Altersversorgung im 2-Stufen-Plan

Auf Grund von Versorgungslücken in der gesetzlichen Sozialversicherung ist es für Selbstständige von hoher Bedeutung, rechtzeitig individuelle Versorgungskonzepte zu planen und umzusetzen. Für eine steuerbegünstigte betriebliche Versorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers empfiehlt sich ein zweistufiger Aufbau:

Stufe 1: Direktversicherung oder Pensionskasse
Stufe 2: Rückgedeckte Pensionszusage

Vorteile der Versorgung im 2-Stufen-Plan

Stufe 1: Direktversicherung oder Pensionskasse

Die Direktversicherung oder Pensionskasse bilden im ersten Schritt eine steuerbegünstigte Grundversorgung. Sie reicht in aller Regel jedoch nicht aus, um den Versorgungsbedarf eines Gesellschafter-Geschäftsführers vollständig abzudecken. Im Rahmen der steuerlich zulässigen Möglichkeiten sollte sie deshalb um eine rückgedeckte Pensionszusage ergänzt werden. Hier finden Sie weitere Infos zur Direktversicherung bzw. Pensionskasse.

Stufe 2: Rückgedeckte Pensionszusage

Die rückgedeckte Pensionszusage ist ein steuerbegünstigtes Modell, mit dem die noch bestehenden Versorgungslücken eines Gesellschafter-Geschäftsführers bedarfsorientiert auf Kosten des Betriebes geschlossen werden können. Das Unternehmen erteilt dem Geschäftsführer ein unmittelbares Versorgungsversprechen auf Alters-, Hinterbliebenen- und/ oder Invaliditätsleistungen.

Für die erteilte Pensionszusage bildet das Unternehmen gewinnmindernde Pensionsrückstellun-gen in der Bilanz. Dies führt zu einer Steuerersparnis und Liquiditätserhöhung in der Anwartschaftszeit. Zur Finanzierung der zugesagten Leistungen richtet das Unternehmen eine versicherungsspezifische Rückdeckung ein. Zur Optimierung der steuerlichen Vorteile und Renditechancen bietet sich die Möglichkeit, Aktienfonds in das Rückdeckungskonzept einzubeziehen.

Um die Pensionszusage und damit die Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei Insolvenz des Unternehmens zu schützen, wird dem Versorgungsberechtigten ein Pfandrecht an der Rückdeckung eingerichtet. Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens bleiben seine bereits erdienten Anwartschaften aufrecht erhalten.

Weitergehende Informationen zur Pensionszusage.

Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften müssen jedoch auch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu finden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei der Gestaltung und Einrichtung besondere Sorgfalt anzuwenden und auf einen erfahrenen und kompetenten Kooperationspartner im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu vertrauen.

Vorteile der Versorgung im 2-Stufen-Plan

Vorteile und bilanzielle Auswirkungen auf einen Blick:

  • Optimierung der Versorgungssituation
  • Keine Beitrags- und Leistungsbegrenzung
  • Kapital- oder Rentenleistungen möglich
  • Sicherung des Bilanzgleichgewichts
  • Steuerbegünstigter Versorgungsaufbau
  • Renditeoptimierung durch Einbindung von Aktienfonds
  • Planmäßige Finanzierung
  • Untermauerung der Ernsthaftigkeit
  • Flexible Gestaltung bei Abfindung, Unternehmensverkauf etc.
  • Insolvenzschutz durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung
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4. Steuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Anforderungen an eine wirksame Pensionszusage bzw. auch Unterstützungskasse zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind streng. Im Einzelnen sind folgende Kriterien zu beachten:

Werden einzelne der benannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die steuerliche Anerkennung einer eingerichteten Pensionszusage oder auch Unterstützungskassen-Versorgung jederzeit durch die zuständige Finanzbehörde versagt werden. Konsequenz: Die Gesellschaft muss sich ggf. entsprechende verdeckte Gewinnausschüttungen anrechnen lassen. Auf Grund der sich ständig weiter entwickelnden Rechtsprechung in der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung ist es ratsam, auch bereits bestehende Versorgungszusagenzusagen einer regelmäßigen Prüfung oder Schwachstellenanalyse zu unterziehen.

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4.1. Erfüllung bestimmter Formerfordernisse

Eine Pensionszusage muss schriftlich erteilt werden und einen verbindlichen Rechtsanspruch verbriefen. Sie muss klar und eindeutig formuliert sein und darf keine steuerlich unzulässigen Widerrufsvorbehalte beinhalten. Steuerlich wirksame Rückstellungen dürfen nur dann gebildet werden, wenn der Versorgungsberechtigte mindestens das 28. Lebensjahr vollendet hat. Für Pensionszusagen, die aus Entgeltumwandlungen finanziert werden, ergibt sich keine Altersbegrenzung. Für Unterstützungskassen sind Zuwendungen zu Gunsten einer Altersleistung für unter 28-Jährige nur dann möglich, wenn sie aus Entgeltumwandlung finanziert werden oder eine sofortige vertragliche Unverfallbarkeit der Ansprüche gewährt wird.

Für die Erteilung einer Pensionszusage und Unterstützungskassenzusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch Fremd-Geschäftsführer bedarf es zudem eines rechtswirksamen Gesellschafterbeschlusses. Soweit der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Zusageerteilung zugleich für sich selbst als Versorgungsberechtigter und als Vertreter für die Gesellschaft tätig wird, muss eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB vorliegen.

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4.2. Üblichkeit

Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben das Kriterium der Üblichkeit zu erfüllen. Als Maßstab der Üblichkeit sind beispielsweise Leistungsspektren anderer Versorgungssysteme wie die gesetzliche Rentenversicherung heranzuziehen. Eine Witwenversorgung sollte demnach ca. 60% der zugesagten Altersrente nicht überschreiten. Darüber hinaus werden auch Wartefristen aus Sicht der Finanzbehörde als üblich und notwendig erachtet.

Neu-Gründung

Eine Pensionszusage oder auch Unterstützungskassenzusage zu Gunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers darf erst dann erteilt werden, wenn eine 5-jährige Wartefrist erfüllt wurde. In diesem Zeitraum soll die wirtschaftliche Ertragslage des Unternehmens beurteilt werden. Dies muss nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht gelten, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung auf Grund der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend abgeschätzt werden kann, wie z.B. in Fällen der Betriebsaufspaltung und Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft.

Neu-Einstellung

Ebenso hat der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine 2- bis 3-jährige personenbezogene Probezeit zu erfüllen, bevor erstmals ein Versorgungsversprechen (Pensionszusage oder Unterstützungskassenzusage) zu seinen Gunsten eingerichtet werden darf. In dieser Phase soll seine Qualifikation und Befähigung hinreichend geprüft werden können. Soweit der Geschäftsführer bereits in gleichartiger Stellung zuvor tätig gewesen ist, kann diese Vortätigkeit auf die Probezeit angerechnet werden.

Zur Überbrückung dieser steuerlichen Fristen bietet HDI-Gerling Leben im Rahmen des 3-Stufen-Plans maßgeschneiderte Lösungsansätze. Unsere Experten der betrieblichen Altersversorgung beraten Sie gerne.

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4.3. Ernsthaftigkeit/Finanzierbarkeit

Die Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann durch die Finanzbehörde dann in Zweifel gezogen werden, wenn keine deutlichen Indizien dafür sprechen, dass die Versorgungsleistung auch tatsächlich bei Eintritt des Versorgungsfalles in Anspruch genommen wird. Dies könnte z. B. auf Grund einer mangelnden Finanzierbarkeit der Versorgungsleistungen der Fall sein. Wäre das Unternehmen im Fall eines fiktiv angenommenen Invaliditäts- oder Todesfalls nicht in der Lage, die Versorgungsleistung tatsächlich zu erbringen, bzw. ergäbe sich durch den bilanziellen Ausweis des Barwerts der künftigen Pensionsverpflichtung eine Überschuldung in der Bilanz, ist unter Umständen die Ernsthaftigkeit der Zusage nicht gegeben. Eine steuerliche Anerkennung des Versorgungsversprechens könnte durch die zuständige Finanzbehörde rückwirkend verwehrt werden. Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung setzt hingegen ein eindeutiges Zeichen für den Nachweis der Finanzierbarkeit und Ernsthaftigkeit.

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4.4. Erdienbarkeit

Die Erdienbarkeit setzt zum Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage bzw. Unterstützungskassenversorgung bis zum Eintritt des voraussichtlichen Pensionstermins eine noch gewisse anstehende Mindestdauer voraus. Nach Forderung des Bundesfinanzhofes gelten für beherrschende und nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unterschiedliche Zeitgrenzen:

  • Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Erdienensdauer noch mindestens 10 Jahre betragen. Weiter ist zu beachten, dass das Pensionsalter das 70. Lebensjahr nicht überschreiten darf. Bei Erteilung der Zusage darf der Gesellschafter-Geschäftsführer das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht beherrschend, wird neben den voranstehenden Regelungen ein alternativer Erdienenszeitraum definiert. Demnach ist eine Zusage auch dann noch erdienbar, wenn der Zeitraum zwischen Zusageerteilung und Pensionstermin noch mindestens drei Jahre beträgt und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand eine zwölfjährige Betriebszugehörigkeit nachgewiesen werden kann. Auch für den Personenkreis der nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist zu beachten, dass das 60. Lebensjahr bei Einrichtung der Zusage noch nicht vollendet sein darf.
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4.5. Angemessenheit

Die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind einer zweistufigen Angemessenheitsprüfung zu unterziehen:

1. Angemessenheit der Gesamtbezüge

Zu den Gesamtbezügen eines Gesellschafter-Geschäftsführers zählen sämtliche festen und variablen Vergütungsbestandteile. Diese müssen im Verhältnis bzw. im Vergleich zur Branche, Unternehmensgröße, Ertragslage etc. angemessen sein. Eine Prüfung erfolgt an Hand von Drittvergleichen oder auch speziellen Gutachten. In die Ermittlung der Gesamtbezüge ist auch eine erteilte Pensionszusage einzubeziehen.

2. Angemessenheit der Versorgungszusage

In einer zweiten Stufe ist zu prüfen, ob die Angemessenheit der betrieblichen Pensionszusage bzw. Unterstützungskassenzusage im Verhältnis zum Aktivgehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers gegeben ist. Die zugesagte Pension darf nach Auffassung der Finanzbehörden 75% der Aktivbezüge nicht übersteigen. Anderenfalls geht die Finanzbehörde von einer steuerschädlichen Überversorgung aus. Zu beachten ist, dass die Versorgungsbezüge inklusive etwaiger gesetzlicher Rentenansprüche und sonstiger betrieblicher Versorgungsanwartschaften bei der Prüfung einer Angemessenheitsgrenze anzusetzen sind.

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5. Unterstützungskasse

Die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften über die rückgedeckte Unterstützungskasse eignet sich insbesondere dann, wenn eine Bilanzberührung in der Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung vermieden werden soll.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Versorgungsleistungen gewährt. Die Finanzierung kann sowohl im Wege der steuerfreien Gehaltsumwandlung als auch durch Aufwendungen des Unternehmens erfolgen. Im Gegenzug erhält der Geschäftsführer von der Unterstützungskasse eine Zusage auf betriebliche Versorgung, die durch kongruente Lebensversicherungen rückgedeckt ist. Der Beitritt des Unternehmens in eine unserer Unterstützungskassen ermöglicht eine vollständige Auslagerung und professionelle Verwaltung des Betriebsrentensystems.

Ein besonderer Vorteil liegt in der hohen steuerbegünstigten Zuwendungsmöglichkeit zu Gunsten einer Unterstützungskasse. Anders als bei anderen Durchführungswegen kann der Dotierungsrahmen auf hohem Niveau frei festgesetzt werden; dieser muss dann jedoch in gleichbleibender oder steigender Höhe laufend fortgeführt werden. Somit eignet sich eine Unterstützungskasse insbesondere auch zum Ausgleich größerer Versorgungslücken.

Weitergehende Informationen zur Unterstützungskasse.

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6. Beitragsorientierte Leistungszusage

Auf der sicheren Seite ist die GmbH, wenn die Pensionszusage zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage gestaltet wird. Bei dieser Variante errechnet sich die zugesagte Leistung anhand des Aufwands, der zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers erbracht wird. Die Versorgungsleistung ermittelt sich nach versicherungsspezifischen Grundsätzen.

Der Vorteil: Das Ausfinanzierungsrisiko für die GmbH ist vollständig eliminiert. Die Höhe der zugesagten Leistungen entspricht immer dem aktuellen Wert der Rückdeckungsversicherung unter Berücksichtigung der gezahlten Beiträgen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann zum Pensionstermin mit dem Wert der Versicherung inkl. aller erwirtschafteten Überschüsse rechnen - gleiches im Fall des vorzeitigen Ausscheidens.

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7. Schwachstellenanalyse

Die Einrichtung einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung ist eine Entscheidung von langfristiger Tragweite. Eine ständige Anpassung an sich verändernde rechtliche wie persönliche Rahmenbedingungen ist unabdingbar. Deshalb ist die regelmäßige Prüfung einer bestehenden Versorgung von entscheidender Bedeutung. Unsere erfahrenen Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung bieten den Service eines umfassenden, turnusmäßigen Check-up der Versorgungszusage. Diese Schwachstellenanalyse umfasst schwerpunktmäßig folgende Prüfungsinhalte:

  • Gestaltung der Zusage und Rückdeckung
  • arbeits- und steuerrechtliche Aspekte
  • Form und Ausfinanzierungsgrad des Rückdeckungskonzepts
  • Gestaltung des Insolvenzschutzes
  • Abgleich des aktuellen Bedarfs

Haben Sie konkreten Bedarf, dann wenden Sie sich an unsere Experten!

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8. Weitere Informationen

Informationen rund um das Thema Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung als Download:

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