Betriebliche Insolvenzsicherung für Vorstände und Geschäftsführer

Problem

Der Pensionssicherungsverein (PSV) steht im Fall der Insolvenz des Unternehmens für die erdienten Versorgungsanwartschaften und laufenden Betriebsrenten der Mitarbeiter ein. Doch auch der gesetzliche Insolvenzschutz im Rahmen des PSV hat seine Grenzen. Gesetzlich unverfallbare Versorgungsansprüche stehen maximal bis zu einer Höhe von monatlich 7.455 Euro (Stand 2008 West) über den PSV in Deckung. Klingt hoch bemessen, reicht in der Praxis aber gerade für Versorgungszusagen an nicht beherrschende (Gesellschafter)-Geschäftsführer, Top-Führungskräfte oder Vorstände oft nicht aus.

Lösung

HDI-Gerling Leben hat mit der so genannten Exzedenten-Sicherung eine praxisorientierte Lösung zur Deckung der Insolvenzlücken entwickelt. Die vom PSV nicht geschützten Teile der Versorgungsanwartschaft werden hierbei durch spezielle Rückdeckungsversicherungen aufgefangen. Eine Verpfändung der Rückdeckung auf privatrechtlicher Ebene führt zu einer Absonderung der Vermögenswerte aus der Konkursmasse zu Gunsten des Versorgungsberechtigten. Neben der Prüfung und Ermittlung der bei Insolvenz gefährdeten Versorgungsanwartschaften übernimmt HDI-Gerling Leben auch die vollständige Umsetzung der Exzedenten-Sicherung. Alternativ können auch andere Lösungsansätze erarbeitet werden.

Vorteile

Aus Sicht des Arbeitgebers

  • Erfüllung der Fürsorge durch Einrichten adäquater Schutzmechanismen
  • Aufwendungen der Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Keine zusätzlichen Verwaltungskosten
  • Professionelle Umsetzung aus einer Hand

Aus Sicht des Arbeitnehmers

  • Kein Untergang der Versorgungsansprüche bei Insolvenz
  • Keine steuerlichen Berührungspunkte durch Einräumung eines Pfandrechts

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