Betriebliche Altersversorgung aus vermögenswirksamen Leistungen
Problem
Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich zum Arbeitslohn vermögenswirksame Leistungen – bis zu 40 Euro pro Monat. Lediglich wer unter 17.900 Euro p.a. (35.800 Euro bei Verheirateten) verdient, wird darüber hinaus mit einer staatlichen Arbeitnehmersparzulage belohnt. Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig. Entsprechend kann unter Berücksichtigung der hohen Abgabenbelastung oft nur 50 Prozent des Betrages reell einem Spar- oder Vorsorgevertrag zugeführt werden.
Lösung
Die günstigere Alternative: Investiert der Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung, können die Beiträge unversteuert aus dem Brutto in Versorgungslohn umgewandelt werden. Optional ist auch eine Aufstockung der Umwandlungsbeträge aus dem laufenden Gehalt möglich. Bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich gem. § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei zu Gunsten einer betrieblichen Zusatzversorgung genutzt werden. Erst die fälligen Versorgungsleistungen werden nachgelagert steuerpflichtig.
Für die Durchführung bieten sich insbesondere eine Direktversicherung oder die Pensionskasse an: große Gestaltungsfreiheit für den Arbeitnehmer - keine Kosten für den Arbeitgeber.
Vorteile
Aus Sicht des Arbeitgebers
- Senkung der Lohnnebenkosten
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist erfüllt
- Keine bilanzielle Belastung
- Beiträge sind Betriebsausgaben
- Auslagerung der Verwaltung ohne zusätzliche Gebühren
- Keine zusätzlichen Insolvenzsicherungskosten
- Keine Finanzierungs- und Haftungsrisiken
Aus Sicht des Arbeitnehmers
- Steuerfreiheit der Beiträge
- Sozialversicherungsersparnis
- Zusätzlicher Aufbau einer garantierten lebenslangen Altersversorgung
- Absicherung von Hinterbliebenen und Berufsunfähigkeit möglich
- Unbürokratische Mitnahme oder Übertragung bei Arbeitgeberwechsel
- Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
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