Klassische Berufsunfähigkeitsversicherung - Vorteile und Infos

Unabhängig davon, ob Sie nun Arbeitnehmer oder Unternehmer sind, Ihre Arbeitskraft ist das Kapital, mit dem Sie Ihren Lebensstandard finanzieren und für die Zukunft vorsorgen.

Berufsunfähigkeit - Ihr Risiko

Alle Erwerbstätigen haben eines gemeinsam: Sie können ihre Arbeitskraft - zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit - ganz oder teilweise verlieren. Und hiervon sind Jahr für Jahr mehr als 200.000 Menschen betroffen. Neben dem Verlust der Gesundheit führt dieses Schicksal häufig auch in die Armut, denn 90 Prozent der Bundesbürger sind für diesen Fall nur unzureichend abgesichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kann Ihnen zwar keinen Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft bieten, aber EGO kann Sie vor den finanziellen Folgen bewahren.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

1. Rente bei Berufsunfähigkeit (bereits ab 50% BU)

Die Rentenleistung dient zur Sicherung des Lebensstandards bei Berufsunfähigkeit. Die Rente erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ende der Rentenzahlungsdauer.

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2. Beitragsbefreiung

Mit der ersten Rente wegen Berufsunfähigkeit entfällt die weitere Beitragszahlung.
Und dies bleibt auch so für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.

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3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Sie erhalten auch bei einer Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit die vereinbarten Leistungen, falls dieser Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen wird oder bereits seit mehr als 6 Monaten besteht. Die volle Leistung erhalten Sie bereits bei einer Pflegebedürftigkeit von 3 Pflegepunkten.

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4. Leistungserhöhung durch Gewinnbeteiligung

Bereits ab dem 1. Tag profitieren Sie von einer Gewinnbeteiligung, denn die Leistungen aus der Gewinnbeteiligung werden zur Reduzierung des Beitragsaufwandes (Anrechnung) verwendet.

Und sollte der Fall einer Berufsunfähigkeit nun doch einmal Wirklichkeit werden,
so erhöht sich die fällige Rente noch um eine Zusatzrente aus der Gewinnbeteiligung. (Hinweis: Leistungen aus der Gewinnbeteiligung können nicht garantiert werden.)

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Ihre weiteren Vorteile:

5. Keine Frist zur Meldung der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kennt keine Meldefristen. Und wo keine Meldefristen eingehalten werden müssen, hat selbst eine sehr spät vorgenommene Mitteilung über den Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Einfluss auf unseren Leistungsbeginn.

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6. Nichtbefolgung von ärztlichen Anordnungen

Grundsätzlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, den ärztlichen Anordnungen -
zum Beispiel besondere Therapien oder Operationen - zur Minderung einer Berufsunfähigkeit nachzukommen. Allerdings kann - was marktüblich ist - verlangt werden, dass einfache Maßnahmen der medizinischen Grundversorgung, wie z.B. das Tragen einer Brille, ergriffen werden.

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7. Taggenaue Abrechnung der Leistungen

Sie erhalten - auch rückwirkend - immer ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit (Ausnahme bei einer vereinbarten Karenzzeit) die versicherten Leistungen.

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8. Dauer der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn nach ärztlicher Prognose mit einer voraussichtlichen Dauer von wenigstens 6 Monaten zu rechnen ist, selbst wenn Art und Umfang der Gesundheitsstörungen eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6-monatiger Dauer nicht erwarten lassen oder der Nachweis über die zeitliche Prognose nicht erbracht werden kann, so liegt eine Berufsunfähigkeit dennoch vor, wenn sie mindestens 6 Monate bestanden hat. In beiden Fällen gilt die Berufsunfähigkeit mit dem ersten Tag des 6-Monatszeitraum als eingetreten.

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9. Umfassende Sicherheit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO bietet rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz. Weiterhin kennt EGO nur wenige Leistungsausschlüsse. Sogar das Strahlenrisiko ist mitversichert, sofern es sich nicht um Strahlen infolge Kernenergie im Katastrophenfall handelt.

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10. Keine Anzeige bei Berufswechsel

Bei uns brauchen Sie während der Vertragsdauer eine Änderung der beruflichen Tätigkeit von sich aus nicht anzuzeigen.

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11. Ein wichtiges Thema: Verweisung

Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit verzichten wir - unabhängig von Alter und Beruf - auf jede Form der Verweisung. Für die Beurteilung ist ausschließlich der Beruf maßgeblich, den Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt haben und zwar so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Im Klartext bedeutet das: Sicherheit! Im Fall der Fälle erhalten Sie die vereinbarte Leistung ohne langes "Hin" und "Her", denn wir verweisen Sie nicht auf eine andere Tätigkeit, die Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse ausüben könnten oder die Sie bereits ausüben. Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit können wir - was wiederum marktüblich ist - in gewissen Abständen die Voraussetzungen für den weiteren Leistungsbezug überprüfen. Sofern dann eine neue berufliche Tätigkeit aufgrund neu erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse ausgeübt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung eingestellt werden. Wir leisten aber auf jeden Fall weiter, wenn die neue Berufstätigkeit Ihrer - vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erreichten - Lebensstellung nicht entspricht. Einzelheiten können Sie den Versicherungsbedingungen sowie den Erläuterungen und Hinweisen entnehmen.

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12. Dynamisches Gestaltungsrecht

Sie haben das Recht auf die regelmäßige Erhöhung von Beitrag und versicherter Leistung in dem im Versicherungsschein beschriebenen Umfang. Die Aktualisierung des Versicherungsschutzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt bis 5 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, längstens bis zum 50. Lebensjahr. Die Anpassungen erfolgen nach einem fest vereinbarten Erhöhungsmodus von 3 Prozent, 4 Prozent oder 5 Prozent des Beitrags. Vor jeder planmäßigen Erhöhung erhalten Sie eine Benachrichtigung über den aktualisierten Versicherungsschutz und den neuen Beitrag. Sie können dann wählen, ob Sie die angebotene Erhöhung in diesem Umfang vornehmen möchten.

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13. Renten-Inflationsschutz – garantierte Steigerung der BU-Rente

Optional haben Sie die Möglichkeit eine garantierte Steigerung der monatlichen Rentenzahlungen im Fall der Berufsunfähigkeit von 1, 2 oder 3% pro Jahr zu vereinbaren. Diese erfolgen zusätzlich zu den Steigerungen aus der nicht garantierten Überschussbeteiligung, welche ebenfalls die monatlichen Rentenzahlungen erhöhen. Mit der garantierten Rentensteigerung haben Sie somit die Wahl, wie stark ein Kaufkraftverlust durch Inflation garantiert ausgeglichen werden soll.

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14. Angemessene Versorgung

Die Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Je nach Tätigkeit ist die Angemessenheit i.d.R. dann gewahrt, wenn die beantragte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ca. 60 Prozent der mtl. Bruttoeinkünfte aus Arbeitseinkommen (einschließlich vorhandener privater Berufsunfähigkeitsabsicherungen) nicht überschreitet.

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